Städte und Gemeinden sollten keine Facebook-Fanpages betreiben. In einem Offenen Brief klären DieDatenschützer Rhein-Main (DDRM) und die Humanistische Union Hessen (HU) die hessischen Kommunen über die Rechtslage zum Datenschutz auf.
„Nach geltendem Recht sind die Betreiber von Facebook-Fanpages für alle Verstöße verantwortlich, die Facebook mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger begeht“, erklärte Walter Schmidt von den Datenschützern Rhein-main. „Keine Kommune kann ernstahft verantworten, die Bürgerinnen und Bürger diesem unkalkulierbaren Risiko für ihre Privatsphäre auszuliefern.“
Als unglaublich unersättliche Datenkrake“ bezeichnete der HU-Landessprecher Jens Bertrams den US-amerikanischen IT-Konzern. „Wir wollen die Menschen vor einem Missbrauch ihrer Daten schützen und die Kommunen dafür sensibilisieren“, erklärte er die gemeinsame Aufklärungsaktion. „Genauso wie Neustadt sollten Städte und Gemeinden ihre Facebook-Fanseiten abschalten und stattdessen eigene Internetangebote zur Beteiligung der Bürgerschaft einrichten, wie es beispielsweise mein Wohnort Marburg tut.“
In ihrem Offenen Brief legen HU Hessen und DDRM die geltende Rechtslage mit mehreren Verweisen auf die entsprechenden Gerichtsentscheide dar. „Angesichts des in den letzten Jahren bekanntgewordenen Umgangs von Facebook mit sensiblen Daten und seinem Geschäftsmodell, das allein auf einer umfassenden Verwertung und Vermarktung aller erreichbaren Daten besteht, ist die Nutzung dieses Netzwerks unverantwortlich“, resümiert Schmidt. „Städte und Gemeinden sollten beim Datenschutz zudem mit gutem Beispiel vorangehen“, ergänzt Bertrams abschließend.
* pm: Humanistische Union Hessen