Der Landkreis sucht Pflegeeltern. Familien, Paare, Ehepaare und Einzelpersonen können sich melden.
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Marburg-Biedenkopf sucht Familien, Paare, Ehepaare und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, ein fremdes Kind in ihren Haushalt aufzunehmen. Alle Pflegeeltern werden durch eine Schulung für die Aufnahme eines fremden Kindes vorbereitet und im Rahmen von regelmäßiger Fortbildung begleitet.
„Für unsere Pflegekinder brauchen wir Familien, die Zuwendung, Toleranz, Geduld und vor allem Einfühlungsvermögen mitbringen“, erklärte Landrätin Kirsten Fründt. „Diejenigen, die diese sehr verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchten, bereiten wir gezielt darauf vor.“
Krankheiten, Überforderung oder eine fehlende Erziehungsfähigkeit führen zuweilen dazu, dass Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in ihrer Familie leben können. Viele Pflegekinder haben in ihrem bisherigen Leben nicht genügend Schutz und Geborgenheit erfahren und kommen aus belasteten oder zerrütteten Familien.Jedes dieser Kinder braucht seine passgenaue Pflegefamilie.
Das gilt auch für einen fünf Jahre alten Jungen. Nachdem seine alleinerziehende Mutter ihm nicht die notwendige Unterstützung geben konnte, wurde er im Jahr 2018 von einer geschulten Pflegefamilie aufgenommen und fand dort ein neues Zuhause. Er hatte einen hohen Förderbedarf und musste viel nachholen.
Mit der liebevollen und konsequenten Unterstützung seiner Pflegeeltern holte er die fehlenden Entwicklungsschritte nach und war in der Lage, eine sichere Beziehung zu seiner neuen Familie und gleichaltrigen Kindern aufzubauen. Inzwischen geht er begeistert in die Vorschule. Mit seiner Mutter bleibt er durch regelmäßige Treffen in Kontakt.
Kinder werden aus höchst unterschiedlichen Gründen aus Familien herausgenommen, nicht jede Pflegestellenkombination kann für ein Kind die passgenaue Pflegefamilie werden. Deshalb wird in einer Schulung gemeinsam mit den Bewerbern das jeweilige Profil herausgearbeitet.
Zu unterscheiden sind die zwei Pflegeformen Dauer- und Kurzzeitpflege gemäß § 33 Sozialgesetzbuch VIII. Aber Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. Zu den leiblichen Eltern bleibt der Kontakt soweit wie möglich bestehen.
Jede Pflegefamilie erhält ein Pflegegeld und eine Aufwandsentschädigung für jedes betreute Kind. Daneben gibt es Zuschüsse zu den Rentenbeiträgen. Weitere Informationen zum Thema bieten die spezialisierten Pflegedienstfachkräfte im Jugendamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter den Telefonnummern 06421/405-1431 und -1325 sowie per E-Mail an moenninger-somogyiI@marburg-biedenkopf.de oder kloetzingA@marburg-biedenkopf.de.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf