Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich ruft zur Teilnahme bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 auf. Dabbei wies er auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.
Am Sonntag (15. März) ist Kommunalwahl in Hessen. Rund 4,7 Millionen Menschen sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. die Möglichkeit der Briefwahl sorgt dafür, dass auch diejenigen Wählen können, die nicht persönlich in die Wahllokale kommen können oder wollen. Dabei ist egal, ob sie aus beruflichen Gründen unterwegs sind, durch Urlaub oder durch Krankheit verhindert sind.
Daran hat Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich am Freitag (30. Januar) erinnert. „Beantragen Sie am besten jetzt schon Ihre Wahlunterlagen oder geben Sie bereits jetzt Ihre Stimme in den Ratshäusern ab!“ Dem Gießener Regierungspräsident ist dabei wichtig: „Verschenken Sie bitte nicht Ihre Stimme, denn letztlich entscheidet auch die über die Zukunft Ihrer Heimat.“
Bei der Kommunalwahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, wer deren Interessen in den Gemeindevertretungen und den Stadtverordnetenversammlungen, in den Kreistagen sowie – sofern vorhanden –
Orts- und Ausländerbeiräten vertritt. „Da werden Entscheidungen gefällt, die das tägliche Leben betreffen“, sagte Ullrich. In diesen Gremien wird beispielsweise beschlossen, ob das Dorfgemeinschaftshaus saniert oder neu gebaut wird, wie hoch die Kitagebühren sind, welche Straßen erneuert werden, ob die Grundsteuer erhöht oder gesenkt wird oder wieviel der Kubikmeter Wasser kostet.
„Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen“, ergänzte Ullrich, der selbst viele Jahre lang Mitglied der Gemeindevertretung und des Kreistags war. „Letztlich entscheidet auch Ihre Stimme über die Zukunft Ihrer Heimat“, appellierte er besonders an die mehr als 800.000 Wahlberechtigten in den fünf mittelhessischen Landkreisen des Regierungsbezirks, von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen.
Um per Brief zu wählen, wird bei der Gemeinde des Hauptwohnorts ein sogenannter „Wahlschein“ beantragt. In der Regel ist es aber auch möglich, gleich beim Gang aufs Rathaus direkt dort seine Stimme mit diesem Wahlschein abzugeben. Ab Montag (2. Februar) ist das bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde möglich. Letzter Termin für die Beantragung ist Freitag (13. März) bis 13 Uhr.
In Ausnahmefällen bekommen Wahlberechtigte – zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung – ihre Unterlagen auch noch bis 15 Uhr am Tag der Wahl. Grundsätzlich gilt, die Stimmen müssen bis 18 Uhr am Wahltag abgegeben sein. Dann schließen bekanntlich die Wahllokale und das Auszählen beginnt. Und wichtig zu wissen: Die Wahlbriefe können am Wahlsonntag ausschließlich im Rathaus abgegeben werden.
* pm: Regierungspräsidium Gießen