Die Anerkennung der Opfer des Euthanasie“-Programms als Verfolgte des Nazi-Regimes muss die Bundesregierung auch rechtlich verankern. Das fordert die Lebenshilfe zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.
Erst im vergangenen Jahr – und damit 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs – wurden die Opfer von „Euthanasie“-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Dafür hatte sich die Lebenshilfe jahrelang beharrlich eingesetzt. „Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Anerkennung als Verfolgte nun auch rechtlich verankert werden“, forderte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt am Montag (26. Januar) anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus. „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte und Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Aber der Bundestagsbeschluss reicht nicht aus. Deutschland muss nun endlich rechtlich klarstellen, welch furchtbares Leid diesen Menschen angetan wurde und dass sie als Gruppe systematisch dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren.“
Die – 1958 in Marburg gegründete – Lebenshilfe erinnert nicht nur zum 27. Januar an die Opfer der NS-„Euthanasie“. So gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können; und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien in der Gesellschaft erfahren müssen.
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg