Vier neue Stiftungen wurden im Jahr 2025 im Landkreis Marburg-Biedenkopf ins Leben gerufen. Damit bleibt die Zahl der Neugründungen weiterhin auf stabilem Niveau.
Derzeit sind 403 Stiftungen in Mittelhessen registriert. Das Regierungspräsidium Gießen begleitet die Arbeit der Stiftungen und ihrer Gremien. Außerdem berät es die Stiftungen fachlich.
Zehn neue Stiftungen wurden im vergangenen Jahr in den fünf mittelhessischen Landkreisen ins Leben gerufen. Davon befindet sich eine im Landkreis Gießen, vier im Landkreis Marburg-Biedenkopf, eine im Lahn-Dill-Kreis, drei im Landkreis Limburg-Weilburg und eine im Vogelsbergkreis „Damit bleibt die Anzahl der Neugründungen weiter auf einem stabilen Niveau“, berichtete der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich am Montag (26. Januar).
Seine Behörde ist für die Anerkennung neuer Stiftungen zuständig. Darüber hinaus begleitet das Regierungspräsidium die Arbeit der Stiftungen und ihrer Gremien in Mittelhessen, es berät fachlich und unterstützt dabei, notwendige Anpassungen umzusetzen. Insgesamt gibt es im Regierungsbezirk Gießen 403 Stiftungen, die ein Vermögen von mehr als 2,6 Milliarden Euro verwalten.
Die zehn Neugründungen verfügen über ein Grundstockvermögen von insgesamt 2,62 Millionen Euro. Der Trend zur Gründung einer Familienstiftung hält weiter an. Von den zehn neuen Stiftungen sind vier Familienstiftungen und sechs gemeinnützige Stiftungen.
Der Unterschied besteht darin, dass Familienstiftungen nicht gemeinnützig sind und der Versorgung von Familienmitgliedern dienen. Die sechs neuen gemeinnützigen Stiftungen verfolgen verschiedene Stiftungszwecke: Das sind Jugendhilfe, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Förderung des Sports und des bürgerschaftlichen Engagements, der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kunst und Kultur sowie der Heimatpflege und Heimatkunde.
Bei den bereits bestehenden Stiftungen gab es einige Änderungen: Eine davon hat ihren Sitz im Jahr 2025 in ein anderes Bundesland verlegt. Vier Stiftungen wurden aufgelöst; und zwei Stiftungen wurden per Vertrag und entsprechender Genehmigung einer anderen Stiftung zugelegt.
Für viele Stiftungen ist es aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung weiterhin eine Herausforderung, die erforderlichen Stiftungsorgane kontinuierlich zu besetzen und somit die laufenden Stiftungsaktivitäten sicherzustellen. Thematisiert wird in diesem Zusammenhang häufig die Bildung eines Teamvorstandes. Erfreulich ist aber, dass sich zwei Netzwerke etabliert haben.
Das Mittelhessische Stiftungsnetzwerk gibt es nun schon mehrere Jahre. Dabei handelt es sich um einen lockeren Zusammenschluss mehrerer mittelhessischer Stiftungen, die sich in regelmäßigen Treffen über die neuesten Entwicklungen austauschen, rechtliche Fragen diskutieren oder zu bestimmten Themen informieren. Das Hessische Stiftungsnetzwerk ist bei der Hessischen Staatskanzlei angesiedelt. Die Auftaktveranstaltung war Ende Oktober 2025. Es soll ebenfalls eine Plattform für Austausch, Kooperation und gemeinsame Projekte bieten. Im Vordergrund steht immer der Austausch zwischen den Stiftungen und natürlich die Knüpfung neuer Kontakte.
Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen.
Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Mitgliedern, Wählern oder Aktionären handeln können. Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig. Sie dienen der Versorgung von Familienmitgliedern und können als Instrument gegen eine Aufsplitterung von Privat- und Betriebsvermögen genutzt werden.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht beim RP Gießen überwacht Stiftungen dahingehend, dass das zu erhaltende Vermögen nicht geschmälert wird und die Ausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen. Interessierte können sich zum Thema Stiftungen an Melanie Rhein unter der Telefonnummer 0641/303-2292 oder per E-Mail an das Funktionspostfach stiftungen@rpgi.hessen.de wenden.
* pm: Regierungspräsidium Gießen