100 Lager- und Verkaufsstellen für Feuerwerk hat das Regierungspräsidium Gießen überprüft. Dabei wurden keine schwerwiegenden Mängel gefunden.
Kurz vor Silvester hatten die Sprengstoffexpertinnen und -experten des Regierungspräsidiums Gießen wieder alle Hände voll zu tun. Sie waren in Mittelhessen unterwegs, um Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu begutachten. Dabei haben sie Lieferscheine und Rettungswege kontrolliert sowie einen Blick ins Lager und in den Verkaufsraum geworfen. Nun liegen die ausgewerteten Ergebnisse vor.
Insgesamt wurden 100 Lager- und Verkaufsstellen für Pyrotechnik überprüft. „Dabei sind wieder in einigen Betrieben Mängel festgestellt worden“, fasste der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zusammen. Das meiste konnte allerdings direkt vor Ort behoben werden.
Zu den typischen Mängeln gehören beispielsweise fehlende Warn- und Hinweisschilder sowie die fehlende Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Fachleute achteten insbesondere darauf, wie die pyrotechnischen Gegenstände gelagert und gekennzeichnet waren, wie sie im Verkaufsraum aufbewahrt und ob Abgabe- und Sicherheitsbestimmungen eingehalten wurden. In vereinzelten Verkaufsstellen wurden die Bestände in den Verkaufsräumen reduziert.
„Die entfernten Bestände wurden in entsprechende Bereiche der Gebäude oder genehmigte Lager gebracht“, berichtete RP-Experte René Martin. „Schwerwiegende Mängel, die eine Anordnung oder sogar ein Bußgeldverfahren erfordern, haben wir glücklicherweise nicht vorgefunden“, erläuterte der Experte für explosionsgefährliche Stoffe.
In einigen Betrieben waren die vorgeschriebenen Löschmittel nicht vor Ort oder falsch platziert, lautet eine weitere Erkenntnis aus den Kontrollen. „Dabei ist es wichtig, einen Brand schon im Entstehen zu bekämpfen“, ergänzte sein Kollege Alexander Semenov.
Selbst wenn der nächste Jahreswechsel zeitlich noch in weiter Ferne liegt: Auch in Zukunft wird das Regierungspräsidium Gießen bei seinen Kontrollen für sicheres Silvesterfeuerwerk immer einen Blick auf den Brandschutz haben. „Denn durch die regelmäßigen Feuerwerkverkaufskontrollen zum Jahresende werden nicht nur die Kundinnen und Kunden, sondern vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe geschützt“, betonte Semenov.
* pm: Regierungspräsidium Gießen