Bilanz für 2025: RP macht Dokumente fit fürs Ausland

2.618 Legalisationen hat das Regierungspräsidium Gießen im Jahr 2025 erteilt. Mit ihnen wird die Echtheit von Zeugnissen und Urkunden bestätigt.
Ofwerden deutsche Dokumente – wie Hochschulzeugnis, Geburtsurkunde oder Prüfungszeugnis einer Handwerkskammer – im Ausland nur anerkannt, wenn sie vorher von einer Behörde beglaubigt wurden. Denn eine Legalisation bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift auf dem Papier. In Mittelhessen ist das Regierungspräsidium (RP) Gießen genau dafür zuständig. Allein in den vergangenen zwölf Monaten erteilte das RP insgesamt 2.618 solcher Legalisationen.
Dabei lässt sich ein deutlicher Anstieg erkennen: Im Jahr 2025 wurden fast 500 Apostillen beziehungsweise Beglaubigungen mehr ausgestellt als im Vorjahr 2024. Damals waren es 2.142.
„Bei Beglaubigungen deutscher Dokumente für ausländische Behörden handelt es sich um ein komplexes Thema“, erklärte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Sie werden nicht nur vom RP Gießen erteilt, sondern auch von anderen Behörden. „Geht es etwa um gerichtliche Dokumente oder notarielle Urkunden, sind zum Beispiel die Landgerichte zuständig“, erläuterte Ullrich, der selbst viele Jahre Landgerichtspräsident in Marburg und Limburg war.
Die Zahlen des Regierungspräsidiums zeigen: Legalisationen bleiben auch weiterhin ein gefragtes Thema. Wer von den zuständigen ausländischen Stellen die Notwendigkeit einer Legalisation bestätigt bekommen hat, sollte sich deshalb auch zeitnah darum bemühen, dass sie erteilt wird.
„Alle Länder sind gut vertreten“, berichtete RP-Mitarbeiterin Celine Kingl aus dem vergangenen Jahr. Bei Russland und der Ukraine handelte es sich im Jahr 2025 um die Spitzenreiter. „Hier werden uns oft Personenstandsurkunden und viele Namensänderungen vorgelegt.“
Griechenland ist ebenfalls häufig vertreten. Meist sind es dort aber steuerliche Angelegenheiten. „Aserbaidschan ist aus unserer Erfahrung oft das Bestimmungsland, wenn es um Immatrikulationsbescheinigungen geht.“
Bei einer „Apostille“ handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, nach dessen Abschluss die Legalisation direkt bei ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Der Beglaubigung folgt nach der Ausstellung noch eine Überbeglaubigung durch das Generalkonsulat oder die Botschaft des Ziellandes. Welche Art der Legalisation erteilt werden kann, richtet sich nach internationalen Abkommen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter rp-giessen.hessen.de/integration-und-asylrecht/beglaubigungen-apostillen zu finden.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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