Der Verbraucherschutz-Experte des Regierungspräsidiums Gießen gibt Tipps für Kauf und Betrieb von Lichterketten. Damit möchte er böse Überraschungen vermeiden.
Mit großen Schritten geht es auf die Advents- und Weihnachtszeit zu. Wer Haus, Wohnung, Balkongeländer oder Garten verschönern möchte, macht sich jetzt auf die Suche nach Lichterketten und -vorhängen, Sternen oder auch leuchtenden Tierfiguren. Doch die elektronische Beleuchtung – egal ob im Haus oder im Freien – kann schnell zur Gefahr werden. Das wissen die Experten des Regierungspräsidiums Gießen für den Bereich technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit nur zu gut. Passend zum Thema gibt RP-Mitarbeiter Maximilian Baier daher Tipps, worauf bei einer Neuanschaffung und natürlich auch der Verwendung älterer Modelle zu achten ist.
„Generell ist die moderne LED-Beleuchtung aufgrund der geringeren Spannung sicherer und stromsparender“, erklärte Baier. „Außerdem kann sie häufig mit Batterien, Akkus oder auch mit kleinen Solarzellen betrieben werden.“ Beim RP Gießen ist er spezialisiert auf Verbraucherschutz.
Damit es keine bösen Überraschungen gibt, muss beim Kauf immer die Sicherheit im Vordergrund stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass die Lichterkette das erforderliche „CE“-Zeichen aufweist. Empfehlenswert ist außerdem, dass es mit einem „GS“-Prüfzeichen gekennzeichnet ist. „Das Zeichen steht für ,Geprüfte Sicherheit‘ und bedeutet, dass der Hersteller das Produkt freiwillig einer sicherheitstechnischen Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitute unterzogen hat“, erklärte der Verbraucherschützer.
Weiter rät der Fachmann: „Kaufen Sie keine Lichterketten mit dünner oder brüchiger Isolierung oder erkennbar fehlerhaften Fassungen und Anschlüssen!“ Bei alten und unter Umständen defekten Kabeln und Lampenfassungen gilt: grundsätzlich ausrangieren. Erhöhte Vorsicht ist ausdrücklich beim Kauf von Produkten im Billigpreissegment, insbesondere aus fernöstlichen Ländern, oder bei nicht seriös erscheinenden Verkäufern vor allem im Onlinehandel geboten.
„Geachtet werden sollte auf Angaben zu Strom, Spannung und Leistung“, empfahl Baier. „Ist die Verpackung unzureichend und die Aufschrift unleserlich, sehen Sie besser vom Kauf ab.“
Ab und zu fallen den Verbraucherschützern Produkte in die Hände, die zwar ein GS- und ein CE-Zeichen tragen. Aber: „Beide werden häufig gefälscht, und noch dazu dilettantisch“, ergänzte Baier. Im Produktsicherheitsgesetz sind nicht nur die Form der Schrift und die Dicke der Umrandung bestimmt, sondern auch, wo das Logo der Prüfstelle anzubringen ist.
Bei Produkten, die im Freien genutzt werden, gibt es ebenfalls besondere Dinge zu beachten: Sie müssen samt Trafo speziell für den Außenbereich geeignet und damit spritzwassergeschützt sein. Das steht in der Regel auf der Packung, aber auf jeden Fall in der Bedienungsanleitung, erläuterte Baier.
Sollen Lichterketten und Ähnliches an das Stromnetz angeschlossen werden, rät der Experte generell, auf Produkte mit Trafo zurückzugreifen, denn er sorgt dafür, dass die lebensgefährliche Steckdosenspannung auf eine niedrigere, ungefährliche Spannung reduziert wird. 100-prozentige Sicherheit gibt es selbst hier aber nicht. „Selbstverständlich kann sich ein defekter Trafo soweit erhitzen, dass er anfängt zu brennen oder aber nahestehende Gegenstände in Brand setzt“, erläuterte Baier. Auch deshalb rät er, Lichterketten immer in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Papier oder Stoff anzubringen.
Wer – zumindest in Bezug auf die Weihnachtsbeleuchtung – gerade über Nacht auf Nummer Sicher gehen will, sollte die Stecker ziehen. „Allerdings gibt es noch genug andere Geräte, die über Nacht am Netz bleiben“, gab der RP-Experte zu bedenken. „Umso wichtiger ist es daher, ganz unabhängig von der Weihnachtsbeleuchtung, dass in jeder Wohnung und jedem Haus ausreichend Rauchmelder vorhanden sind, die im Ernstfall rechtzeitig Alarm schlagen und Leben retten.“
* pm: Regierungspräsidium Gießen