Manieren beim Sanieren: Lebenshilfe warnt vor Sparen an Behinderten

Nach einem Bericht der Sozialstaatskommission warnt die Lebenshilfe vor Einschnitten bei der Eingliederungshilfe. Der Staat dürfe den Haushalt aber nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung sanieren.
Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich beider Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen. Dagegen wendet sich die – 1958 in Marburg gegründete – Bundesvereinigung Lebbenshilfe (BVLH).
„Der Sozialstaat darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung reformiert werden“, forderte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. „Nicht die Gehälter des Betreuungspersonals, sondern Bürokratieabbau und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sind aus unserer Sicht entscheidendfür Kostenbegrenzungen.Denn gerade immer umfangreichere Verwaltungsverfahrenmachen die Eingliederungshilfe teurer, ohne dass etwasbei Menschen mit Unterstützungsbedarf ankommt. Zum Beispiel müssen trotz gleichbleibender Bedarfe jährlich neue Anträge gestellt werden, deren Umsetzung dazu noch kleinteilig kontrolliert wird.“ Die Lebenshilfe fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Grundsatz „Keine Kürzung in der Eingliederungshilfe“ zu bleiben und die individuelle Teilhabe nicht durch die Hintertür – zum Beispiel durch Pauschalen oder Poolen- zu begrenzen.

* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg

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