Mit einer „Grünen Liste“ setzt der Evangelische Kirchenkreis Marburg Prioritäten beim Erhalt seiner Gebäude. Angesichts sinkender Einnahmen muss die Kirche auch bei ihren Bauten sparen.
Zu ihrer zweiten Sitzung in diesem Jahr kam die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Marburg Anfang Oktober zusammen. Neben der Verabschiedung des Jahresabschlusses 2024 stand eine erste Entscheidung beim Thema „Gebäudeplan“ auf der Tagesordnung. Dazu beschlossen die Delegierten eine Liste von Gebäuden, die auch künftig noch Zuweisungen von Seiten des Kirchenkreises und der Landeskirche bekommen können. Hintergrund ist der so genannte „Gebäudestrategieprozess“ der EKKW.
Wie will die Kirche in Zukunft ihre Gebäude finanzieren – bei sinkenden Mitgliederzahlen und ebenfalls sinkenden Einnahmen? Welche Gebäude werden überhaupt noch gebraucht? Und welche lassen sich sinnvoll weiter unterhalten? Vor diesen Fragen stehen derzeit sämtliche Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). Nur noch 30 Prozent der insgesamt fast 3.000 Gebäude im landeskirchlichen Besitz werden künftig antragsberechtigt sein, wenn es um den Bauunterhalt geht.
Ein Jahr lang hatten auch die Gemeinden des Kirchenkreises Marburg Zeit, sich mit Analysen, Ideen und dem Entwurf eines Gebäudeplans zu beschäftigen. In den vergangenen 5 Jahren wurden im Kirchenkreis mehr als 7 Millionen Euro in die vielen denkmalgeschützten Gebäude der Kirche investiert. „Für alle Gebäude wird künftig das Geld nicht mehr da sein“, stellte Dekan Dr. Burkhard von Dörnberg klar. Er hatte aber bereits zu Beginn des Prozesses betont, dass die Entscheidung für die Gebäude, die sicher erhalten werden sollen, nicht automatisch das Aus für alle anderen bedeutet.
Diese Entscheidung wurde in der Synode nun zunächst getroffen. All jene Gebäude, die zu den 30 Prozent der künftig noch antragsberechtigten gehören sollen, sind nach einem Ampel-Prinzip auf einer „grünen“ Liste zusammengefasst. Beziehungsweise – hier geht Marburg einen besonderen Weg –
auf zwei Listen: Eine beinhaltet 33 Kirchen und Gemeindehäuser, eine zweite neun Pfarrhäuser. Bei letzteren war vor dem Hintergrund des zu erwartenden baldigen Wegfalls der Residenzpflicht für Pfarrerinnen und Pfarrer der Sanierungszustand das Hauptkriterium der Entscheidung. Die 74 stimmberechtigten Synodalen stimmten den vorliegenden Listen bei zwei Gegenstimmen und sieben Enthaltungen zu.
Sowohl die Systematik der Aufteilung als auch der Inhalt der Listen muss nun durch die Landeskirche genehmigt werden, bevor in Marburg wie auch in den anderen Kirchenkreisen die nächsten Schritte anstehen. Das bedeutet: Es ist auch noch nicht endgültig entschieden, ob es bei den Gebäuden auf dieser Liste bleibt. „In jedem Fall stehen die Gemeinden vor der Aufgabe, für sämtliche Gebäude – ob „grün“ oder nicht, nach neuen Wegen der Finanzierung und Nutzung zu fragen“, erläuterte von Dörnberg. Daher verzichte die Kreissynode zunächst auch auf eine weitere Einteilung der Gebäudeampel in „gelbe“ Gebäude, die sich selbst tragen, und „rote“ Gebäude, die verkauft werden sollen.
Außerdem beschloss die Synode eine Satzungsänderung für das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf. Das wird nach dem Ausscheiden von Sven Kepper als Diakoniepfarrer im vergangenen Jahr künftig keinen Pfarrer mehr haben, der automatisch auch Geschäftsführer ist, sondern soll eine neue Geschäftsführung bekommen. „An einem Konzept, wie man einen Pfarrer mit einer Viertelstelle in die Diakonie einbinden kann, wird derzeit noch gearbeitet“, berichtete Dekan von Dörnberg. Diese Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.
Ebenfalls entschieden wurde die Gründung eines „Zweckverbands Kirchenmusik“. Der soll in Zukunft den Kirchengemeinden die Möglichkeit geben, Mitglied zu werden und darüber ihre Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker ohne den bisherigen bürokratischen Aufwand anstellen zu können. Wer bislang zum Beispiel als Organist in mehreren Kirchengemeinden tätig war, musste bei jeder Gemeinde ein separates Anstellungsverhältnis unterschreiben. Das soll nun künftig über den Zweckverband geregelt werden.
* pm: Evangelischer Kirchenkreis Marburg