Das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ engagiert sich, um die Ächtung von Atomwaffen voranzutreiben. Das geschieht auch und gerade im Bundestagswahlkampf.
Vor vier Jahren ist am 22. Januar 2021 der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) in Kraft getreten. Diesem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen sind bisher 73 Staaten beigetreten. Weitere 21 Staaten befinden sich im Ratifizierungsprozess. Deutschland ist – wie auch viele andere Staaten, in denen Atomwaffen lagern – dem Vertrag allerdings NICHT beigetreten.
Das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ appelliert an die Bundesregierung und die künftig im Bundestag vertretenen Parteien, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Der Vertrag verbietet den Mitgliedstaaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Der AVV ist nach einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996 und dem General Comment Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschusses ein sehr bedeutsamer und notwendiger weiterer Schritt zur umfassenden Ächtung und vollständigen Abschaffung aller Atomwaffen, unter anderem durch seine zusätzlichen Verbotsregelungen und seine Kontrollmechanismen. Um langfristig Sicherheit und Frieden in Europa zu wahren, muss die Bedeutung von Atomwaffen in den Sicherheitsstrategien der Staaten, die Atomwaffen besitzen hinterfragt werden. Deutschland ist in der Verantwortung, entsprechende Initiativen innerhalb der NATO voranzubringen wie etwa einen klaren Verzicht auf nukleare Erstschläge.
Daher muss sich jede einzelne Partei zu dem Ziel bekennen, die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland zu beenden. Derzeit ist vorgesehen, bis zu 20 modernisierte US-Atombomben mit einer Sprengkraft von maximal 80 Hiroshima-Bomben ab 2025/26 in Büchel/Rheinland-Pfalz zu lagern. Anfang März findet die dritte Staatenkonferenz des AVV, im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York statt. „So erwarten wir im Rahmen der bundesweiten Aktivitäten des Aktionsbündnisses „atomwaffenfrei.jetzt“ von der neuen Bundesregierung, die weltweite Ächtung von Atomwaffen voranzutreiben und den Atomwaffenverbotsvertrag der UN zu unterzeichnen“ erklärte o Christa Winter vom Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“.
Deutschland kann im Rahmen der Vereinten Nationen einen wesentlichen finanziellen, materiellen und politischen Beitrag für Umweltsanierung und Opferhilfe in ehemaligen Atomwaffentest- und Uranabbaugebieten leisten. Deutschland kann sich für die Durchführung aktueller wissenschaftlicher Studien zu den humanitären- und Umweltfolgen von Atomwaffen einsetzen. Die Bundesregierung kann als offizielle Beobachterin an den Staatenkonferenzen des AVV teilnehmen und ihn konstruktiv begleiten. Innerhalb der NATO kann Deutschland sich dafür einsetzen, dass alle Bündnispartner den Atomwaffenverbotsvertrag der UN unterstützen und ihm perspektivisch beitreten.
Die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen „ICAN“ mit weltweit Hunderten von Partnerorganisationen hatte für ihre Arbeit beim Zustandekommen des Atomwaffenverbotsvertrags 2017 den Friedensnobelpreis zugesprochen bekommen. Die Auszeichnung würdigte das Engagement „Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen von Atomwaffen zu lenken“. Das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ begrüßt die Friedensnobelpreisverleihung im Dezember 2024 an die japanische Organisation „Nihon Hidankyo“. Die Verleihung des Preises unterstreicht die Relevanz des Atomwaffenverbotsvertrags. Das Bündnis fühlt sich dadurch in seinem Engagement ermutigt , das Menschenrecht auf Leben mit einer Abschaffung aller Atomwaffen weiterzuführen. Gerade in diesem Jahr, in dem sich die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zum 80. Mal jähren.
* pm: Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“