38 Windenergieanlagen hat das Regierungspräsidium Gießen 2024 in den fünf mittelhessischen Landkreisen genehmigt. Mehrere gesetzliche Neuerungen wirken sich dabei ositiv auf Mittelhessen aus.
Die rechtlichen Neuerungen auf EU- und Bundesebene haben dazu beigetragen, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu beschleunigen. Das ist die Erkenntnis im Regierungspräsidium (RP) Gießen. Dort werden die Verfahren für die fünf mittelhessischen Landkreise vom Antrag bis zum Bescheid geführt. Für das abgelaufene Jahr 2024 heißt das konkret: insgesamt 38 Windenergieanlagen sind vom RP Gießen genehmigt worden.
Das sind mehr als doppelt so viele wie ein Jahr zuvor. 2023 genehmigte das RP 16 derartige Anlagen. Zudem stehen zwei weitere Genehmigungsverfahren mit drei Anlagen kurz vor dem Abschluss.
Der Ausbau der Windenergie ist ein zentrales Element der Energiewende. „Die Rahmenbedingungen für Genehmigungsverfahren haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert, was zur beschleunigten Bearbeitung von Anträgen geführt hat“, erklärte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich die Hintergründe der stark gestiegenen Zahlen. Insbesondere durch die EU-Notfallverordnung und das Windenergieflächenbedarfsgesetz sind die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vereinfacht worden.
Die 38 genehmigten Anlagen in den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg erzeugen eine elektrische Leistung von 201,44 Megawatt (MW) und können etwa 151.080 zusätzliche Drei-Personen-Haushalte mit Strom aus Windenergie versorgen. Rechnet man die noch ausstehenden 2 Genehmigungsverfahren hinzu, ergibt sich eine Gesamtleistung von 218 MW. Mit den derzeit 474 – in Mittelhessen in Betrieb befindlichen – Windenergieanlagen mit einer elektrischen Leistung von rund 1020 MW können über eine halbe Million Drei-Personen-Haushalte (510.000) mit Strom aus Windenergie versorgt werden.
„Die Region Mittelhessen ist damit auf einem guten Weg, die Ausbauziele zu erreichen und einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende in Hessen zu leisten“, sagte Regierungspräsident Ullrich. Mit dem nun erreichten Genehmigungsrekord ist mit diesem Jahr vermutlich noch nicht Schluss. Auch für 2025 ist angesichts bereits angekündigter Vorhaben von Seiten der Projektierer mit deutlich mehr Genehmigungen zu rechnen.
Wer eine Anlage zur Nutzung der Windenergie (Windkraftanlage) mit mehr als 50 Metern Höhe errichten will, braucht eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die entsprechenden Anträge werden in Hessen an das jeweilige von drei Regierungspräsidien gerichtet. In Mittelhessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden bis zu 30 Fachbehörden beteiligt, die das Vorhaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeit prüfen, bevor sie genehmigt oder abgelehnt werden.
* pm: Regierungspräsidium Gießen