Der Bundespräsident hat entschieden: Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Der Wahlkampf hat bereits begonnen.
Nach dem vorzeitigen „Ampel-Aus“ am Mittwoch (6. November) hat Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch (11. Dezember) im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Erwartungsgemäß hat er im Parlament nicht mehr die nötige Unterstützung erhalten. Daraufhin hat er den Bundespräsidenten um die Auflösung des 20. Deutschen Bundestags gebeten.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist dieser Bitte am Freitag (27. Dezember) nachgekommen und hat das Parlament aufgelöst. Zugleich hat er für den 23. Februar 2025 Neuwahlen zum Deutschen Bundestag angeordnet. Bis zur Neukonstituierung des 21. Deutschen Bundestags bleiben die bisherigen Abgeordneten allerdings im Amt. Auch der Bundeskanzler führt seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiter.
Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt alle Beteiligten allerdings vor große Herausforderungen. Das beginnt bei der kurzen Vorbereitungszeit für die Durchführung und geht weiter über verkürzte Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge und Kandidaturlisten bis hin zu einer Frist von nur 14 Tagen für die Briefwahl. Deswegen sollten auch die Wahlberechtigten darauf achten, dass sie ihr Wahlrecht rechtzeitig wahrnehmen.
Die Parteien haben den Wahlkampf indes bereits aufgenommen. SPD, CDU, Die Grünen, FDP, AfD, Die Linke, Freie Wähler und Volt haben in Marburg-Biedenkopf Direktkandidaten zur Bundestagswahl 2025 aufgestellt. Zu hoffen ist, dass diese – bislang acht –
Kandidierenden und ihre Parteien sich strikt an Fairness und demokratische Grundregeln halten werden. Leider kann man sich da nicht bei allen sicher sein.