Weiter zu Silvester: Kreis warnt vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk

Raketen und Böller können Brände und schwere Verletzungen verursachen. Deswegen hat der Kreis am Montag (23. Dezember) Tipps zum sicheren Umgang mit Silvester-Feuerwerk veröffentlicht.
Am Silvesterabend wird das alte Jahr traditionell mit viel Lärm und Feuerwerk verabschiedet. Der Spaß der Silvesterknallerei birgt aber leider auch Gefahren und kann sehr unangenehme Folgen haben. „Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff“, warnte Kreisbrandinspektor Lars Schäfer. „Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen.“
Vor allem Kinder sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. „Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild manche schwere Verletzung oder auch Brände verhindern“, erläuterte Schäfer. Zudem stellten nicht geprüfte Knallkörper – illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt – neben dem unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern eine besondere Gefahr dar.
Für einen sicheren Jahreswechsel gibt der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit dem Fachbereich Gefahrenabwehr wichtige Tipps: „Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren! Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller!“
Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten. Die Gebrauchsanweisung sollte bereits im Vorfeld und mit noch klarem Kopf sorgfältig gelesen werden. „Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist!““
Das Abbrennen der Böller und Raketen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für das Umfeld von Fachwerkhäusern. Örtliche Regelungen sollte man unbedingt beachten.
„Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein“, riet Kreisbrandinspektor Schäfer. „Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings und unkontrolliert weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere!“
Man sollte Knallkörper und Raketen nicht in der Hand halten, sondern sofort wegwerfen! Wenn Knallkörper in der Hand explodieren, drohen schwerste Verletzungen. Keinesfalls sollte man Böller oder Raketen unter oder auf parkende oder fahrende Fahrzeuge werfen.
„Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her“, empfahl Schäfer weiter. Dabei kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verfügen.
„Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist“, riet Schäfer weiter. „Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen!“ Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren: Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen – insbesondere auch Dach- und Kellerfenster – geschlossen!“
Schäfer rief dazu auf, bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 zu wählen. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für schnelle und effektive Hilfe.
Außerdem sollt man Feuerwerk richtig Abfeuern und für eine stabile Haltevorrichtung sorgen: Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser, auf Balkone oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Raketen dürfen nicht gebündelt werden, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
Bei fächerförmigem Feuerwerk beträgt die Neigung bis zu 30 Grad, was für Gebäude und umstehende Personen sehr gefährlich sein kann; daher sollte man diese Fächer nur auf freiem Feld zünden. Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, sollte man nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern. Die Benutzung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist verboten.
Sollte dennoch etwas passieren, dann „bewahren Sie Ruhe“, riet Schäfer. „Melden Sie einen Notfall sofort über den Notruf 112!“ Die Rettungsleitstelle ist natürlich auch an Silvester rund um die Uhr erreichbar.
„Ist das Feuer noch im Entstehen begriffen, unternehmen Sie schnellstens erste Löschversuche um den Brand schon „im Keim“ zu ersticken“, empfahl der Kreisbrandinspektor. Löschversuche sollte man aber nur unternehmen, wenn sie ohne Selbstgefährdung möglich sind.
„Betreten Sie niemals verqualmte Räume. Dort bilden sich tödliche Brandgase. Schließen Sie die Tür und alarmieren Sie die Feuerwehr und warten Sie vor dem Haus auf die Einsatzkräfte!“
Wenn Löschversuche nicht möglich sind, dann sollte man Fenster des Raums schließen, wenn das ohne eigene Gefährdung möglich ist. „Verlassen Sie den Raum, in dem es brennt!“ Schließen Sie hinter sich die Tür!“ Dadurch wird eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert.
„Warnen Sie andere Personen im Haus und bringen Sie sich in Sicherheit“, erklärte Schäfer. „Helfen Sie anderen Personen bei Bedarf! Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum, schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar!“
Kleinere Brandverletzungen sollte man mit Wasser kühlen und anschließend abdecken. Nach Möglichkeit sollte man dabei steriles Verbandmaterial zum Beispiel aus dem Auto-Verbandkasten nutzen. Feuerwehren, Notärztinnen und -ärzte sowie der Rettungsdienst stehen im Landkreis Marburg-Biedenkopf auch in der Silvesternacht bereit, um im Notfall zu helfen.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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