Die Stadt kontrolliert verstärkt die verkehrsberuhigte Oberstadt. Sie verweist dabei auf geltende Einfahrtsbeschränkungen.
Immer wieder missachten Autos und Lieferdienste die Zufahrtsbeschränkung zur Oberstadt ab 11 Uhr täglich. Zugleich sind insbesondere zur Weihnachtszeit viele Menschen schon früh in Marburgs Straßen unterwegs. Zur Sicherheit des Fußverkehrs und für die besinnliche Einkaufsstimmung kontrolliert die Stadt Marburg daher verstärkt, wer nach 11 Uhr durch die Oberstadt fährt.
„Das Weihnachtsgeschäft ist für den Einzelhandel besonders wichtig“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. „Und in den nächsten Wochen werden wieder besonders viele Menschen zum Einkaufen, zum Bummeln, zum Essengehen oder für einen Besuch des Weihnachtsmarktes oder der Krippenausstellung in der Oberstadt unterwegs sein.“
Um die Interessen von Gastronomie und Handel in Bezug auf Lieferverkehr, aber auch auf eine schöne Atmosphäre zum Bummeln sowie die Sicherheit der Fußgängerinnen unf Fußgänger zusammenzubringen, gibt es daher schon lange die Regel, dass der Verkehr ohne Ausnahmegenehmigung nur bis 11 Uhr in die Oberstadt fahren darf. Allerdings fahren verschiedene Lieferanten und Paketzusteller auch weit nach den offiziellen Lieferzeiten bis 11 Uhr noch in die eigentlich für den Autoverkehr gesperrten Oberstadt-Bereiche. Das beeinträchtigt und gefährdet teilweise auch die Passant*innen und Tourist*innen.
Durchfahrtswege, Schaufenster und die Außenbestuhlung der Gastronomie werden blockiert. „Je nach Gewerbe bedeutet das reale Umsatzverluste“, erläuterte Geschäftsführer Jan-Bernd Röllmann vom Stadtmarketing Marburg. „Die Beschwerden von unterschiedlichen Seiten steigen hier seit Jahren.“
So gab es erst jüngst wieder problematische Situationen, als jemand während des Elisabethmarkts mit dem Auto in die sehr gut besuchte Oberstadt bis zum Ladengeschäft fuhr. Das war deutlich nach 11 Uhr.
Oberbürgermeister und Stadtmarketing-Geschäftsführer sind sich einig: „Ein wesentlicher Bestandteil einer belebten und attraktiven Innenstadt sind die Aufenthaltsqualität und das Erlebnis. Die historische Oberstadt bietet das in besonderem Maße.“
Die Stadt Marburg wird daher die Einhaltung der Regelungen – wie der Lieferzeiten bis 11 Uhr – während der Weihnachtszeit verstärkt kontrollieren. Das hat die Stadt im Vorfeld den Gewerbetreibenden der Oberstadt angekündigt.
Seit Montag (11. November) werden alle, die nach 11 Uhr noch in der Oberstadt mit dem Fahrzeug unterwegs sind, darüber aufgeklärt, dass das nicht erlaubt ist. Im Gespräch wird auf die Vorgaben hingewiesen – und angekündigt, dass ab Montag (25. November) Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert werden. Konkret bedeutet das: Wer ab diesem Tag nach 11 Uhr in die Oberstadt fährt und keine entsprechende Ausnahmegenehmigung hat, muss Geld zahlen.
„Wir appellieren an alle Beteiligten, dass sie sich im Interesse aller Menschen, die in der Oberstadt leben, arbeiten oder unterwegs sind, an die Vorgabe halten“, betonte Spies. Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Oberstadt in der Adventszeit an allen vier Adventssamstagen von 10 bis 19 Uhr für den gesamten Fahrverkehr gesperrt. In diesem Jahr wird nun zusätzlich stärker darauf geachtet, dass an allen anderen Tagen nur berechtigte Fahrzeuge unterwegs sind.
Die Daten aus den Frequenzmessungen in der Oberstadt zeigen deutlich, dass die Menschen ab 11 Uhr in der Oberstadt unterwegs sind. Zu der Zeit sind aber auch noch viele Fahrzeuge dort unterwegs. Danach bewegen sich noch etwa fünf bis neun Autos pro Stunde durch die Oberstadt.
Hinzu kommt allerdings der Lieferverkehr: Hier fahren nach 11 Uhr noch 11 bis 14 Fahrzeuge durch den verkehrsberuhigten Bereich, erst nach 13 Uhr sinkt die Zahl auf 3 bis 4 Lieferfahrzeuge pro Stunde. Die meisten Menschen bewegen sich zwischen 11 und 17 Uhr in der Oberstadt.
Auch in diesem Jahr können alle Gäste wieder den gesamten innerstädtischen Busverkehr an allen vier Adventssamstagen kostenlos nutzen – sie müssen nur einsteigen und mitfahren. Die Kosten für die Tickets übernimmt die Stadt Marburg. Für die Stadt ist das eine direkte Unterstützung des Weihnachtsgeschäfts, um den Einkaufsbummel oder den Besuch der Weihnachtsmärkte noch attraktiver zu machen.
Darüber hinaus ist die Stadt mit dem Auto sehr gut erreichbar: Viele Parkmöglichkeiten gibt es in den Parkhäusern in der Innenstadt. In Echtzeit werden freie Parkplätze online im Parkleitsystem der Stadt angezeigt. Abrufbar sind diese Daten unter www.Marburg.de prominent auf der Startseite.
Zum Schutz des Fußverkehrs wird die Zufahrt zur Oberstadt – wie in den vorangegangenen Jahren auch – an den vier Adventssamstagen gesperrt. Die Sperrung gilt für den gesamten Fahrverkehr an der Einmündung Untergasse/Hirschberg am 30. November, 7. Dezember, 14. Dezember und 21. Dezember von 10 bis 19 Uhr. Der Anliegerverkehr bis zum Kornmarkt bleibt gewährleistet. Schwerbehinderte mit Parkausweis und Taxen sind von der Sperrung ausgenommen.
Ansonsten wird die Zufahrt in die Oberstadt nur in Notfällen gestattet. Die Abfahrt von den Parkplätzen vom Schuhmarkt bleibt in Richtung Untergasse/Lahntor gewährleistet. Die Abfahrt vom Lutherischen Kirchhof erfolgt während der Sperrzeit über die Windgasse und die Ritterstraße.
Die Stadtbuslinie 10 wird in dieser Zeit über die Universitätsstraße und den Wilhelmsplatz umgeleitet. Die Bushaltestellen „Hanno-Drechsler-Platz“, „Oberstadt Markt“, „Am Plan“ und „Sybelstraße B2“ werden in dieser Zeit nicht bedient – zusätzlich werden aber „Philippshaus“, „Wilhelmsplatz“ und „Sybelstraße A1“ angefahren.
* pm: Stadt Marburg