RP mahnt: Arbeit darf nicht krank machen

Arbeitsschützer vom Regierungspräsidium Gießen erinnern an den „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ amSonntag (28. April). Der Klimawandel ist bei den RP-Arbeitsschützern deutlich zu spüren.
Arbeit darf nicht krank machen. Daran erinnert der „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“, der 2024 auf Sonntag (28. April) fällt. Der diesjährige Welttag widmet sich den Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
„Auch in unseren Breitengraden ist in den Sommermonaten zunehmend mit Hitzeperioden und steigenden Temperaturen zu rechnen“, erklärte Michèle Wachkamp. Sie ist die Leiterin von einem der drei dafür zuständigen Dezernate beim Regierungspräsidium (RP) Gießen. Das RP Gießen überwacht in den fünf mittelhessischen Landkreisen zwischen Limburg und Schlitz, Münchhausen und Hungen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
„“In unserem mittelhessischen Aufsichtsbezirk ist die Gesamtzahl der – bei uns registrierten – Arbeitsunfälle mit 3.290 im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken“, berichtete Wachkamp. 2022 waren es noch 3.550 Arbeitsunfälle. „Rund 300 Unfälle waren dabei so schwerwiegend oder traten auffällig gehäuft in bestimmten Bereichen auf, dass eine Vor-Ort-Untersuchung durch unsere Arbeitsschutz-Experten erforderlich wurde“, ergänzte Wachkamp. „Glücklicherweise gab es in 2023 nur einen tödlichen Arbeitsunfall.“ Aber auch nur ein einziger sei eben einer zu viel.
Tödliche Arbeitsunfälle ereignen sich oft durch einen Absturz von einer Leiter oder einem hochgelegenen Arbeitsplatz, aber auch bei der Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und Anlagen. Beim RP Gießen meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall dann, wenn die beschäftigte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
45 Arbeitsschutzinspektorinnen und -inspektoren überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben und auf Baustellen. Neben technischen Vorschriften betreffen diese Regelungen unter anderem den Umgang mit gefährlichen chemischen und biologischen Arbeitsstoffen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften oder auch die psychische Belastung bei der Arbeit.
„Unabhängig von Verhalten oder vermeintlichem Fehlverhalten von Beschäftigten, die zum Unfallereignis beitragen, ist immer der Unternehmer dafür verantwortlich, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten“, erläuterte Dezernatsleiterin Wachkamp. Er muss die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen und bei den Tätigkeiten beurteilen und Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen. Dazu zählt auch, Beschäftigte im Hinblick auf die Unfallgefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten zu unterweisen und das durch entsprechende Kontrollen zu überwachen.
Im Gegenzug sind die Arbeitnehmer nach erfolgter Unterweisung verpflichtet, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen einzuhalten. „Aber nicht nur arbeitsbedingte Unfälle gilt es zu vermeiden. Auch Gesundheitsgefahren durch unzureichend gestaltete Arbeitsplätze oder -abläufe sind ein tägliches Thema in der Aufsichtspraxis unserer Arbeitsschutzkontrolleure.“
Das Thema „Klimawandel“ ist längst bei den RP-Arbeitsschützern in Mittelhessen zu spüren. „Wenn es am Arbeitsplatz zu warm wird, sinken nicht nur Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, gleichzeitig steigen die Unfallgefahr und die körperliche Beanspruchung“, erläuterte Wachkamp. „Das gilt insbesondere für Arbeiten im Freien.“
Der Arbeitgeber ist deshalb auch hier – wie bei allen Gefahren am Arbeitsplatz – verpflichtet, das Gesundheitsrisiko zu beurteilen und letztlich geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dafür steht ihm eine Beispielliste mit möglichen Maßnahmen zur Seite. „Dazu gehören etwa Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung in kühlere Morgen- oder Abendstunden, Einrichtung zusätzlicher Pausen mit Aufenthaltsmöglichkeit in kühleren Bereichen und Bereitstellung von Getränken“, erläuterten die Arbeitsschutzexperten des Regierungspräsidiums.
Für die Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums Gießen unterstreicht der Welttag für Sicherheit und Gesundheit die Bedeutung ihres Einsatzes für gute und sichere Arbeitsbedingungen. Denn unabhängig von Branche, Betriebsgröße und Beschäftigungsverhältnis haben alle Menschen das Recht auf Arbeit in einer sicheren und gesunden Umgebung. Fragen zum Thema Arbeitsschutz beantworten die RP-Experten unter der Telefonnummer 0641/303-3237.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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