Besorgt geborgt: Unterhaltsvorschuss beim Kreis online beantragen

Der Kreis erweitert seinen digitalen Service. Prüfungen und Anträge zum Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende nun online erledigen.
Alleinerziehende Elternteile können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt für minderjährige Kinder nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Damit soll der Unterhalt für minderjährige Kinder gesichert werden. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat für diese Leistung seinen digitalen Service ausgeweitet.
Unter www.unterhaltsvorschuss-online.de lässt sich mit einem Schnellcheck prüfen, ob das Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Zudem kann dort direkt der Erstantrag gestellt werden. Erhalten Bürgerinnen und Bürger bereits Unterhaltsvorschuss, muss einmal jährlich ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Auch das ist ab sofort online möglich. Ebenso können sämtliche Unterlagen zu den Anträgen online nachgereicht werden.
„Alleinerziehende Elternteile sind oftmals in einer sehr schwierigen Lebenssituation, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen will oder kann“, machte Landrat Jens Womelsdorf deutlich. „In diesem Fall unterstützt der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales des Landkreises nicht nur mit einem Unterhaltsvorschuss, sondern stellt den betroffenen Elternteilen auch ein Online-Verfahren zur Verfügung, um Eltern Wege zu ersparen.“
Die Anträge lassen sich am Computer oder Smartphone ausfüllen. Die notwendigen Dokumente können digital gleich mit hochgeladen oder nachgereicht werden. „Mit dieser Neuerung haben wir den ersten Fachdienst im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales vollständig auf die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes umgestellt“, ergänzte Fachbereichsleiter Uwe Pöppler. „Egal, ob es sich um BAföG für Schülerinnen und Schüler, Wohngeldanträge oder Unterhaltsvorschuss handelt. Für alle in diesem Fachdienst gebündelten Sozialleistungen sind ab sofort digitale Beantragungen möglich.“
Hintergrund ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), mit dem Schritt für Schritt alle wesentlichen Behördengänge digital ermöglicht werden sollen. Eine Übersicht über die digitalen Dienstleistungen des Landkreises Marburg-Biedenkopf gibt es online auf www.marburg-biedenkopf.de/formularservice/Digitale-Dienstleistungen.php.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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