Knete frei: Polizei warnt vor Rücküberweisung angeblicher Gutschriften

Wegen betrügerischer Manipulationen warnt die Polizei davor, auf – beim online-Banking angezeigte – angebliche Gutschriften zu reagieren. Insbesondere sollte man nicht den Button „Rücküberweisung“ benutzen.
auch ansonsten sollte man auf eine bloße elektronische Nachricht mit der Bitte um Rücküberweisung nicht reagieren. Wer den Button drückt oder Geld überweist, ist es in der Regel los.
Eine bereits bekannte Masche, mit der Betrüger unter Nutzung des virtuellen Netzes versuchen, an das Geld von Nutzern des online-Bankings zu gelangen, erreichte jetzt den Landkreis Marburg-Biedenkopf. Internetrecherchen führen bundesweit zu weiteren gleichen Fällen.
Wie gehen die Betrüger vor? Zunächst erfolgt auf nicht feststehende Weise ein Ausspähen des Computers. Wahrscheinlich dient eine infizierte Email dazu, einen Trojaner zu installieren.
Nimmt diese Schadsoftware ihre Arbeit auf, manipuliert sie das Konto mit der Folge, dass dem Nutzer beim online-Banking plötzlich eine – tatsächlich gar nicht vorhandene – Gutschrift des Finanzamts angezeigt wird. Im Landkreis waren es in zwei Fällen jeweils 2.200 Euro.
Eine Nachfrage beim Finanzamt Marburg ergab, dass Gutschriften oder Abbuchungen grundsätzlich erst eine Zeit nach der vorangegangenen postalischen Übermittlung des Bescheids über Gutschriften oder Forderungen erfolgen. Diese Bescheide gehen nicht auf elektronischem Weg an den Empfänger.
Mit der Anzeige im Tool für das Online-Banking wird zeitgleich die Rücküberweisung der „irrtümlichen Gutschrift“ gefordert. Zugleich erfolgt eine Sperrung der weiteren Funktionen des online-Bankings. Diese Sperre kann dann nur durch Drücken eines Buttons zur Rücküberweisung freigegeben werden.
Diesen Button drückte eine Kundin am Donnerstag (21. Dezember), was den Verlust von 2.200 Euro zur Folge hatte. Eine weitere Frau sah ebenfalls einen – vom dem „falschen Finanzamt“ überwiesenen – Betrag von 2.200 Euro. Hier schlug die Rücküberweisung glücklicherweise fehl und sie blieb ohne finanziellen Schaden.
Ist das Geld erst einmal transferiert, wird es schwer, den ausgezahlten Betrag zurückzubuchen. Deswegen sollte man auf keinen Fall Geld überweisen oder den Button für Rücküberweisung betätigen. Betroffene sollten schnellstmöglich Kontakt mit der Polizei aufnehmen und Anzeige erstatten.
„Unter Umständen können Sie durch schnelles und rechtzeitiges Handeln ihr Geld zurückbekommen“, erklärte die Polizei. „Schalten Sie umgehend ihre Bank ein und versuchen Sie, den überwiesenen Betrag zurückbuchen zu lassen! Überprüfen sie ihren PC gründlich auf mögliche Schadsoftware!“

* pm: Polizei Marburg

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