Brandgefährlich: Kreisbrandinspektor gibt Tipps zu Feuerwerk an Silvester

Vor Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerk warnt der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben.
Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider auch Gefahren.
„Man darf nicht vergessen: Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff“, warnt Kreisbrandinspektor Lars Schäfer. „Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen.“ Nicht geprüfte Knallkörper – illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt –
stellen neben dem unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden.
„Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild manche schwere Verletzung oder auch Brände verhindern“, erläuterte Schäfer. „Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren! Beachten sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller! Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.“
Die Gebrauchsanweisung sollte man bereits im Vorfeld und mit noch klarem Kopf sorgfältig lesen. Das Abbrennen der Böller und Raketen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für das Umfeld von Fachwerkhäusern.
„Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein“, rät Schäfer. „Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings und unkontrolliert weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere!“
Man sollte Knallkörper und Raketen nicht in der Hand halten, sondern sofort wegwerfen. Wenn Knallkörper in der Hand explodieren, drohen schwerste Verletzungen. Keinesfalls sollten Böller oder Raketen unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
„Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her“, warnt Schäfer. Dabei kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verfügen.
„Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist“, empfiehlt Schäfer. „Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen!“
In der Silvesternacht sollte man seine Wohnung vor Brandgefahren schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen! Halten Sie Fenster und Türen – insbesondere auch Dach- und Kellerfenster – geschlossen!“
Bei einem Brand oder Unfall sollte man sofort den Notruf „112“ wählen. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser, auf Balkone oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Raketen dürfen nicht gebündelt werden, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
Bei fächerförmigem Feuerwerk beträgt die Neigung bis zu 30 Grad, was für Gebäude und umstehende Personen sehr gefährlich sein kann. Daher sollte man diese Fächer nur auf freiem Feld zünden.
„Achtung bei Blindgängen: Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern“, rät Schäfer. Die Benutzung von sogenannten Himmelslaternen ist verboten!
Sollte dennoch etwas passieren, dann sollte man Ruhe bewahren: „Melden Sie einen Notfall sofort über den Notruf 112! Die Rettungsleitstelle ist natürlich auch an Silvester rund um die Uhr erreichbar.“
Ist das Feuer noch im Entstehen begriffen, sollte man schnellstens erste Löschversuche unternehmen, um den Brand schon „im Keim“ zu ersticken. Löschversuche solle man aber nur unternehmen, wenn sie ohne Selbstgefährdung möglich sind.
„Betreten Sie niemals verqualmte Räume“, rät Schäfer. „Dort bilden sich tödliche Brandgase. Schließen Sie die Tür und alarmieren Sie die Feuerwehr und warten Sie vor dem Haus auf die Einsatzkräfte!“
Wenn Löschversuche nicht möglich sind, sollte man Fenster des Raums schließen, wenn das ohne eigene Gefährdung möglich ist. Dann sollte man den Raum verlassen, in dem es brennt.
„Schließen Sie hinter sich die Tür“, empfiehlt Schäfer. Dadurch wird eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert.
„Warnen Sie andere Personen im Haus und bringen Sie sich in Sicherheit“, bittet Schäfer. „Helfen sie anderen Personen bei Bedarf.Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum, schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar!“
Brandverletzungen kann man mit Wasser kühlen und anschließend abdecken. Dabei sollte man nach Möglichkeit steriles Verbandmaterial nutzen zum Beispiel aus dem Auto-Verbandkasten. Feuerwehren, Notärzte und Rettungsdienst stehen im Landkreis Marburg-Biedenkopf auch in der Silvesternacht bereit, um im Notfall zu helfen.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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