Schadensvermeidung an Baustellen: Neue Regeln für Umgang mit Abfall und Schutt

Die „Ersatzbaustoff-Verordnung“ gilt ab Samstag (1. August). Ihr Ziel ist der Schutz von Boden und Grundwasser.
In wenigen Monaten tritt die sogenannte „Ersatzbaustoff-Verordnung“ in Kraft. Dabei handelt es sich um ein neues Regelwerk für die Verwertung mineralischer Abfälle zum Beispiel in Form von Recycling-Baustoffen aus Bau-
und Abbruchabfällen oder aus Bodenmaterial. Diese Regeln gelten ab dem 1. August in ganz Deutschland und sollen Boden und Grundwasser schützen.
Eine landesweite Arbeitsgruppe der Umweltverwaltung bei den drei Regierungspräsidien hat dazu Informationsblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt. Das Regierungspräsidium Gießen (RP) als Abfallbehörde in Mittelhessen empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden und Betreibenden von Aufbereitungsanlagen, sich frühzeitig mit den Neuregelungen auseinander zu setzen.
Das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden mineralischer Abfälle für technische Bauwerke wird künftig nur noch nach bestimmten Kriterien zulässig sein. Die wichtigsten Regelungen zum Herstellen und Einbauen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie zum Betrieb von Aufbereitungsanlagen sind in den Info-Blättern zusammengefasst. Abrufbar sind sie im Internet unter rp-giessen.hessen.de/umwelt/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffverordnung.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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