Das Land Hessen vergibt den 18. Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die Bewerbungsphase endet am 30. Juni.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vergibt in diesem Jahr bereits zum 18. Mal den Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ausgezeichnet werden drei Unternehmen der privaten Wirtschaft. Sie können sich selbst bewerben oder auch vorgeschlagen werden.
Die Bewerbungsphase endet am 30. Juni 2023. „Die – für viele Unternehmen selbstverständliche – Inklusion und Teilhabe schwerbehinderter Menschen im und am Arbeitsleben wird durch die Preisträgerinnen und Preisträger sichtbar und erlebbar gemacht“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Wir heben sie als Best-Practice-Beispiele hervor und zeichnen sie für ihre Arbeit aus, die in besonderer Weise Teilhabe ermöglicht.“
Ausgezeichnet werden neben der Beschäftigung oder Ausbildung an sich auch besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Unternehmen für Menschen mit (Schwer)-Behinderungen im Sinne von Inklusion im Arbeitsleben. Die Preisträger des Hessischen Landespreises für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen erhalten neben einem Geldpreis von 3.000 Euro eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich – beispielsweise in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen – für drei Jahre auf den Preis zu berufen. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury.
Interessierte können sich informieren und bewerben unter www.hessenlink.de/HMSI428. Die E-Mail-Adresse für Rückfragen lautet landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de.
* pm: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration