Der Kreis gibt Hinweise zum Umgang mit Geflügelpest. Die Veterinärbehörde ruft zur Vorsicht und Mithilfe auf.
Die Geflügelpest breitet sich wieder bundesweit aus. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf bittet alle Geflügelhalter um Mithilfe, um eine mögliche Ausbreitung bei den Geflügelbeständen so gering wie möglich zu halten. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die Geflügelpest bislang noch nicht nachgewiesen worden.
Bei der Geflügelpest – auch „Aviäre Influenza“ genannt – handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Geflügelpest wird durch Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7 ausgelöst. Unterschieden wird zwischen niedrigpathogenen – also wenig krankmachenden –
und hochpathogenen – also stark krankmachenden – Viren. Die niedrigpathogenen Influenza-Viren verursachen bei Hausgeflügel kaum oder nur leichte Krankheitssymptome. Die hochpathogenen Viren hingegen können bei Nutzgeflügel zu schweren Erkrankungen und hohen Verlusten führen.
Die Übertragung erfolgt in der Regel über direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kontakt mit virusverunreinigten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Fahrzeugen. Besonders Wasservögel stellen ein Risiko dar. Sie können infiziert sein und das Virus ausscheiden, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen.
Seit dem Winter 2020/2021 kommen durchgehend vermehrt hochpathogen infizierte Wildvögel vor allem an den Küstenregionen vor. Das Geschehen zeigt sich mittlerweile als hochdynamisch. Die Anzahl der positiv getesteten Vögel steigt sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen.
Dementsprechend ruft die Veterinärbehörde des Kreises alle Geflügelhalter dazu auf, Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt der Verzicht auf einen Tierzukauf von mobilen Geflügelhändlern. In Freilandhaltungen dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden.
In Freilandhaltungen dürfen die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Wichtig ist zudem die Vermeidung des direkten oder indirekten Kontaktes zu Wildvögeln.
Hunde und Katzen sind vom Geflügel fernzuhalten. Der Zugang zu den Geflügelbeständen ist grundsätzlich zu beschränken. Die regelmäßige Bekämpfung von Schadnagern wie Ratten und Mäusen in den Stallungen und im Außenbereich ist Voraussetzung für eine wirksame Hygiene.
Auch die hygienische Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestands zählt dazu. Weiterhin ist eine strikte Trennung zwischen Straßen-und Stallkleidung erforderlich. Stall und Auslauf sollte man nur mit Schutzkleidung – Overall und Schuhe –
betreten. Die Schutzkleidung sollte man bei Verlassen des Stalls oder Auslaufs ablegen. Nehrwegschutzkleidung sollte regelmäßig bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden. Einwegschutzkleidung nach dem Gebrauch gleich unschädlich in einer Restmülltonne entsorgen, die vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
Schuhe sollten bei Betreten und Verlassen des Stalls gereinigt und desinfiziert werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, keine Schmutzanhaftungen an den Sohlen zu übersehen. Im besten Fall wird das Schuhwerk nur im Stall verwendet und dort belassen.
Beim Auftreten von erhöhten Sterberaten und erheblicher Veränderung der Legeleistung sollten Geflügelhaltungen einen Tierarzt hinzuziehen. Er kann eine mögliche Infektion als Ursache abklären.Darüber hinaus weist die Veterinärbehörde auf die grundsätzlichen, gesetzlichen Regelungen für Geflügelhaltungen hin:
Es besteht eine Meldepflicht für den Tierbestand: Wer Geflügel hält, muss seinen Tierbestand unter Angabe von Name und Anschrift, Tieranzahl, Nutzungsart, Standort der Tiere und Haltungsform (Freiland- oder Stallhaltung) bei den zuständigen Stellen – Hessischer Verband für Leistung und Qualitätsprüfung in der Tierzucht in Alsfeld, Veterinäramt und der hessischen Tierseuchenkasse – anmelden.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf