Kein Betretungsverbot: Kreis stellt regelung zu Kitas klar
Nach nochmaliger Prüfung stellt der Landkreis die Regelung zu den Kindertageseinrichtungen klar. Demnach gilt kein generelles Betretungsverbot für diese Einrichtungen.
die Online-Zeitung für Marburg
Nach nochmaliger Prüfung stellt der Landkreis die Regelung zu den Kindertageseinrichtungen klar. Demnach gilt kein generelles Betretungsverbot für diese Einrichtungen.