„Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotential.“ Mit dieser Feststellung warnen fünf Fachverbände vor Sparplänen der Bundesregierung.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sind empört darüber, dass Bundeskanzler Friedrich Merz daran festhält, die klammen Kassen der Kommunen auf Kosten der Schwächsten sanieren zu wollen. Kurz vor dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beim Kanzler hat Merz erneut die Eingliederungshilfe als Einsparmöglichkeit hervorgehoben. Im Kanzleramt sollen am Donnerstag (25. Juni) Eckpunkte für Reformen vereinbart werden.
„Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotential“, erklärte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. „Wer an ihnen kürzen will, missachtet die Menschenrechte und verkennt die dramatische Lage der Kommunen. Ihre Haushalte können nicht über das Kürzen von Sozialleistungen saniert werden.“
Im Namen der fünf Fachverbände betonte die ehemalige Bundesministerin: „Wer das Recht auf individuelle Assistenz für Menschen mit Behinderung beschneidet, verhindert ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deutschland hat vor 17 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit hat sich der Staat verpflichtet, das selbstbestimmte Leben in der Gemeinschaft und volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.“ So steht es auch im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Bereits die Empfehlungen aus dem „Dialogprozess Eingliederungshilfe“ des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales sowie der Sozialministerinnen und Sozialminister der Länder, die am Freitag (12. Juni) veröffentlicht wurden, sehen empfindliche Einsparungen bei den Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor. „Hierzu darf es nicht kommen“, forderte Schmidt. „Eine weitere Verschärfung der Sparpläne morgen durch die Regierungschefs von Bund und Ländern wäre eine Katastrophe.“
In ihrem gemeinsamen Positionspapier „Keine Kürzungen bei der Teilhabe“ legen die Fachverbände dar, dass vor allem der immer größer werdende Verwaltungsaufwand bei der Eingliederungshilfe die Kosten in die Höhe treibt. Einsparpotential sehen sie daher zuallererst im Abbau von Bürokratie. Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg