Wer an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen will, muss nicht bis Sonntag (24. September) warten. Bereits am Montag (14. August) wird bis Freitag (22. September) im Erdgeschoss des Rathauses das Wahlamt geöffnet.
Ab Montag (14. August) können Wahlberechtigte dort die Briefwahl beantragen und ihre Erst- und Zweitstimme gleich persönlich abgeben oder die Wahlunterlagen mit nach Hause nehmen. Dazu ist nur die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises notwendig. Auch wenn die Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorliegt, ist die Teilnahme an der Wahl möglich.
Geöffnet ist das Wahlamt im Rathaus am Markt montags bis mittwochs jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie am Freitag (22. September) sogar bis 18 Uhr.
Wer am Sonntag (24. September) verhindert ist, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beim Wahlamt schriftlich beantragen, ohne persönlich ins Rathaus zu kommen. Das ist mit der Karte der Wahlbenachrichtigung möglich, die den Wahlberechtigten bis Samstag (3. September) zugestellt wird. Dafür muss das auf der Rückseite vorgedruckte Formular ausgefüllt werden.
Briefwahlunterlagen können aber auch mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Anschrift beantragt werden. Drittens kann der Antrag auf Briefwahl ab Montag (14. August) auch online über den entsprechenden Button auf der Internetseite der Universitätsstadt Marburg unter www.marburg.de/wahlen erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Stadt sendet die Briefwahlunterlagen auf Wunsch auch an eine andere Anschrift als an den Hauptwohnsitz. Natürlich verschickt sie sie auch ins Ausland. Allerdings übernimmt das Wahlamt keine Garantie für den Postweg.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sind zudem vom Wahlberechtigten die Postlauf- und Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen. Bis Freitag (22. September) um 18 Uhr können Wahlberechtigte im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die roten Wahlbriefe müssen, um an der Wahl teilzunehmen, in Verantwortung des Wählenden spätestens am 24. September 2017 um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Wer eine Vollmacht besitzt, kann im Rathaus auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Enthalten muss die unterschriebene Vollmacht den eigenen Vor- und Nachnamen, die Adresse des Hauptwohnsitzes, das Geburtsdatum sowie die vollständigen Daten des Bevollmächtigten.
Nur ein Wahlberechtigter, der wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, noch am Wahltag bis um 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus zu beantragen, um an der Wahl teilzunehmen. Dazu gilt die Regel der Vollmacht, die eine andere Person zur Abholung berechtigt. Nur für diese Fälle hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7.30 bis 18 Uhr und am Samstag (23. September) von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Sowohl im Rathaus (Ausweis) als auch beim Antrag auf Briefwahl muss die Wahlbenachrichtigungskarte zur Stimmabgabe zwar letztlich nicht in Papierform mitgebracht werden. Sie dokumentiert jedoch vorab, dass eine Bürgerin oder ein Bürger im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks eingetragen und zur Ausübung des aktiven Wahlrechts tatsächlich berechtigt ist. Das Wählerverzeichnis wird mit dem Stichtag 13. August 2017 erstellt.
Die Daten werden – wie vom Landeswahlleiter vorgegeben – zum Druck der Wahlbenachrichtigungen an das kommunale Gebietsrechenzentrum der ekom 21 weitergegeben. Dieses Rechenzentrum leitet die Wahlbenachrichtigungen zur Verteilung an die Post weiter. Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten bis Sonntag (3. September) zugestellt sein.
Im Erdgeschoss des Rathauses greift das Wahlamt somit insbesondere für die Stimmabgabe vor diesem Datum nicht auf die Karten, sondern direkt auf das Wählerverzeichnis zu. Von Montag (4. September) bis Freitag (8. September) hält das Wahlamt das Wählerverzeichnis zur Einsicht bereit.
Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Ein Bürger, der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich deshalb in der Zeit vom 4. bis zum 8. September 2017 beim Wahlamt melden.
* pm: Stadt Marburg
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