Rote Umschläge: Briefwahl bald beantragen

Die Briefwahl zur Landratswahl am Sonntag (15. Mai) sollten Wahlbrechtigte bald beantragen. Das Wahlamt am Rudolphsplatz ist ab Montag (4. April) geöffnet.
Für die Wahl der neuen Landrätin oder des neuen Landrats am Sonntag (15. Mai) findet sich das Wahlamt diesmal am Rudolphsplatz. Aufgrund der Umbau- und Renovierungsarbeiten im Rathaus musste die Stadt den Standort verlegen.
Das Wahlamt hat ab Montag (4. April) geöffnet. Online können die Unterlagen zur Briefwahl bereits ab Donnerstag (31. März) beantragt werden.
Das Wahlamt zur Wahl der Landrätin oder des Landrats am 15. Mai findet sich in den Seminarräumen im Untergeschoss des Gebäudekomplexes am Rudolphsplatz „Am Grün“ 16. Der Zugang ist ausschließlich über den Eingang im Untergeschoss möglich, nicht jedoch über den Eingang des darüber liegenden BiP.
Geöffnet ist das Wahlamt von Montag bis Mittwoch jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am letzten Freitag vor der Wahl wird die Öffnungszeit bis 13 Uhr verlängert.
Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann per Briefwahl wählen. Den Wahlschein und den Antrag für Briefwahlunterlagen gibt es ab Donnerstag (31. März) online über den Wahl-Button auf der mepage www.marburg.de, ab Montag (4. April) unter Vorlage des Personalausweises direkt im Wahlamt #am Rudolphsplatz, mit der Wahlbenachrichtigung, die bis Sonntag (24. April) zugesandt wird und auf deren Rückseite das Antragsformular vorgedruckt ist, mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telefax oder E-Mail unter Angabe von Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift an den Magistrat der Universitätsstadt Marburg zum Wahlamt amRudolphsplat „Am Grün“ 16, 35037 Marburg oder per Fax an 06421/201-1300 sowie per E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wer die Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholt, kann auch direkt vor Ort in einer Wahlkabine die Stimme abgeben. Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Adresse als den Hauptwohnsitz geschickt werden. Auch der Versand ins Ausland ist möglich.
Allerdings übernimmt die Stadt Marburg keine Garantie für den Postweg. Generell sind bei der Briefwahl die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit des Antrags zu beachten. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Bis Freitag (13. Mai) um 13 Uhr können Marburgerinnen und Marburger im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Alle roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus oder im Wahlamt am Rudolphsplatz eingegangen sein.
Nur diejenigen Wahlberechtigten, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, ihren Wahlschein am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am 15. Mai von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet. Am Samstag (14. Mai) ist von 8 bis 12 Uhr offen.

* pm: Stadt Marburg

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