Impfstatus melden: Portal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist online

Das Meldeportal zur Impfpflicht ist online. Arbeitgeber melden darüber den Impfstatus ihrer Beschäftigten.
Das vom Land Hessen zur Verfügung gestellte Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit Mittwoch (16. März) von 8 Uhr an freigeschaltet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen es, um den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden in pflegerischen und medizinischen Berufen zu melden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber informieren das Gesundheitsamt, wenn ihre Mitarbeitenden keinen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus erbracht haben. Wenn aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung möglich ist, können Arbeitgebende Zweifel an der Richtigkeit eines vorgelegten Attests angeben. Mitarbeitende in medizinischen und pflegerischen Berufen hatten bis Dienstag (15. März) Zeit, ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern den Nachweis zu erbringen.
Die Arbeitgeber wiederum können die Daten ausschließlich über das vom Land Hessen freigeschaltete Portal an das Gesundheitsamt weiterreichen. Meldungen per E-Mail, Fax, Telefon oder Weiteres nimmt das Gesundheitsamt leider nicht entgegen. Das Meldeportal ist unter portal-civ-ges.ekom21.de/civ-ges.public/start.html?oe=00.00.HE.LKMB.GA.20a&mode=cc&cc_key=NachweisMeldeportal zu finden.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Kommentare sind abgeschaltet.