Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit und der Corona-Bestimmungen kontrollierte die Polizei am Dienstag (13. Januar) in verschiedenen Gastronomie- und Spielautomatenbetrieben. Zwischen 9.30 und 13.30 Uhr fuhren an zwei Kontrollstellen in Marburg insgesamt 28 Autofahrer zu schnell.
Sechs erwarten nun ein Bußgeld für die vorgelegte Ordnungswidrigkeitenanzeige. Der „Schnellste“ fuhr bei erlaubten 70 Kilometern pro Stunde mit 99 Stundenkilometern durch die Messung. Die übrigen Verstöße ahndete die Polizei mit einem Verwarnungsgeld.
In den Abendstunden prüfte die Polizei zunächst vier Betriebe in Wetter. Dabei stellte sie mehrere Verstöße gegen Corona-Auflagen fest. Bei den zusammen mit dem Ordnungsamt in Marburg durchgeführten Kontrollen waren Verstöße hingegen die Ausnahme.
In den sechs überprüften Betrieben hielten sich 101 Gäste auf. Nur zwei konnten die notwendigen Nachweise nicht vorlegen. Allerdings fielen auch zwei Bedienungen auf, die ebenfalls nicht über die nötigen Nachweise verfügten.
Alle Überprüften ohne die entsprechenden Nachweise mussten die jeweiligen Betriebe verlassen. Die Polizei und das Ordnungsamt werden die festgestellten Verstöße konsequent verfolgen. Gäste, Bedienungen und Betreiber müssen mit Bußgeldern in vierstelliger Höhe rechnen.
Es gab gleich mehrere Gründe, warum die Polizei in der Nacht zum Freitag (14. Januar) um 2.35 Uhr in der Schwanallee zwei Fahrradfahrer anhielt. Ein Fahrrad war mit zwei Personen besetzt und beide Radfahrer waren in erheblichen Schlangenlinien unterwegs.
Für beide war die Breite des Radwegs nicht ausreichend, sodass sie immer wieder die Straße mitbenutzten. Zudem stellte sich heraus, dass ein Radfahrer mit 0,29 Promille eher leicht, der andere mit 1,09 Promille schon mehr unter Alkoholeinfluss stand. Da bei beiden der anschließende Drogentest positiv reagierte, veranlasste die Polizei eine Blutprobe.
* pm: Polizei Marburg