Maskiert durch Marburg: Inzidenz auf 54,9 gesunken

Zwei Corona-Neuinfektionen hat das Gesundheitsamt Marburg am Montag (30. August) registriert. Die Inzidenz ist damit auf 54,9 gesunken.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages zwei neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt damit bei 11.360.
Sechs Patientinnen und Patienten wurden am Montag (30. August) stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigen fünf eine intensivmedizinische Behandlung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion beträgt weiterhin 286.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist auf 54,9 gestiegen. Sie hatte am Sonntag (29. August) noch 55,7 betragen, während sie am Freitag (27. August) bei 52,1 gelegen hatte.
Die Zahl der „Genesenen“ hat sich um sechs auf 10.866 erhöht. Das Gesundheitsamt sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuten am Montag im Landkreis insgesamt 208 aktive Fälle von Covid 19. In der Universitätsstadt Marburg hat sich die Zahl der aktiven Corona-Infektionen am Montag auf 89 verringert, nachdem sie am Sonntag von vorher 86 auf 91 angestiegen war.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf hat das Impfzentrum bisher insgesamt 177.473 Impfungen gegen Covid 19 durchgeführt. Davon entfallen 95.130 auf die Erstimpfung sowie 82.343 auf die Erst- und Zweitimpfung.
Unterdessen hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Eskalationskonzepts der Landesregierung ab einer Inzidenz von 50 für Dienstag (31. August) auf den Weg gebracht. Die Verfügung gilt damit ab Mittwoch (1. September) von Mitternacht an.
Die damit einhergehenden Verschärfungen betreffen unter anderem die Maskenpflicht und die Beschränkung der Zahl an Teilnehmenden an Veranstaltungen. Dabei gilt wie auch bereits bei der aktuellen Allgemeinverfügung, dass ein Negativnachweis anhand eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder mit Nachweis eines negativen Tests erfolgen kann. Zudem sind Kinder unter sechs Jahren von der Verpflichtung zum Vorlegen eines Negativnachweises ausgenommen.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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