Rasche Regelung: Kreis verschärft Kontakteinschränkungen

Angesichts der hohen Corona-Inzidenz verschärft der Kreis die Kontaktbeschränkungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird verlängert.
Mit der Verlängerung der bestehenden Allgemeinverfügung und der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Inwieweit weitere Anpassungen an die angekündigten bundesrechtliche Regelungen erforderlich sind, ist derzeit noch offen.
„Neben diesen konkreten Regelungen muss jedem die Botschaft klar werden, die dahinter steht“, , unterstrich Landrätin Kirsten Fründt. „Wo und wann immer möglich, müssen wir Kontakte auf das absolut notwenige Maß beschränken. Dies auszuhalten, wird für alle zunehmend schwerer. Der Dreiklang aus Impfen, Testen und Vernunft wird uns jedoch dabei helfen, die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam zu bewältigen.“
Zur weiteren Verringerung infektionsrelevanter Kontakt wird der Kreis die bestehenden Kontaktbeschränkungen verschärfen. Demnach sollen sich ab Montag (19. April) nur noch Angehörige eines Hausstands in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Für den privaten Raum gilt das als dringende Empfehlung.
Die Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie zum Alkoholverbot von Dienstag (30. März) wird zunächst bis Sonntag (9. Mai) verlängert. Das Alkoholverbot gilt an und in bestimmten Plätzen und Straßen in der Universitätsstadt Marburg, in Stadtallendorf, Biedenkopf sowie in Neustadt. In diesen Bereichen gilt auch weiterhin die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Landesverordnung zu tragen, wenn der Abstand von mindestens 1,50 Metern zu Personen eines anderen Hausstands nicht eingehalten werden kann.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege folgt der Kreis den Empfehlungen des Landes und erneuert seine eindringliche Bitte, die Kinderbetreuung nur in absolut dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. „Wir wissen um die Belastung, die das für Eltern und Kinder sowie die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung vor allem nach der bereits langen Zeit der Einschränkungen bedeutet, an dieser Empfehlung führt aber nach Einschätzung unseres Gesundheitsamtes aus infektiologischer Sicht kein Weg vorbei“, sagte Landrätin Fründt.
Das Alkoholverbot und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten in der Universitätsstadt Marburg auf den Lahnterrassen, dem Elisabeth-Blochmann-Platz, Gerhard-Jahn-Platz, auf dem Vorplatz des Erwin-Piscator-Hauses (EPH), auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs samt Busbahnhof, im Schlosspark und auf dem Dallesplatz im Stadtteil Ockershausen sowie im Schülerpark und im Northampton-Park. Davon betroffen sind auch Lahnvorland und Lahnauen von Südspange (L 3125) bis Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke, der Alte Botanische Garten, der Hanno-Drechsler-Platz, Untergasse, in Barfüßerstraße, am Markt, in der Ritterstraße, auf der Schlosstreppe, dem Schlosssteig, in der Marktgasse, Hofstatt, im Lahntor, am Hirschberg, in der Reitgasse, Wettergasse, Neustadt, auf dem Steinweg und im Pilgrimstein sowie der Rudolphsplatz. Hinzu kommen Bahnhofstraße, Christa-Czempiel-Platz, Ortenbergsteg, Nikolaistraße, Lutherischer Kirchhof, Friedrichsplatz und der Messeplatz im Afföller.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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