Rasend blau: Polizei berichtete von Berauschten

Natürlich kann man jederzeit einen Test ablehnen, denn die Durchführung ist freiwillig“, erklärte Polizeisprecher Martin Ahlich. „Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Drogentest oder Alkoholtest notwendig für weitere Maßnahmen der Polizei ist oder Anhaltspunkte dafür liefern soll.“
Eigentlich sei genau das Gegenteil der Fall. „Ein solcher Test bewahrt, wenn er denn negativ ausfällt, vor weiteren Maßnahmen.
Die Polizei bietet diese Tests immer dann an, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Das können verschiedene Anhaltspunkte sein wie Alkoholgeruch oder der bekannte Duft von Marihuana, der den kontrollierenden aus dem Fahrzeug entgegenschlägt, festgestellte Auffälligkeiten in der Fahrweise, wie Schlangenlinien oder Fahren extrem links oder rechts, besonders schnell oder langsam oder besondere Nervosität oder typische Pupillenveränderungen beim Fahrer.
Wer in diesen Fällen den angebotenen Test ablehnt, der lässt an Ort und Stelle die Möglichkeit aus, zu zeigen, dass die Feststellungen andere Ursachen haben und dass weder ein Drogen- noch ein Alkoholeinfluss vorliegen. Ohne den Test reichen die Feststellungen aus, um den Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln zu begründen und die notwendigen polizeilichen Maßnahmen einzuleiten. „Wer also einen Test ablehnt, der schadet sich eher selbst.“
Am Donnerstag (18. Februar) um 13.30 Uhr verweigerte ein 30 Jahre alter Autofahrer nach erfolgten Vortests mit positivem Ergebnis den eigentlichen Drogentest. Die Polizei untersagte dem Mann daraufhin die Weiterfahrt. Eine Richterin ordnete die Durchführung der Blutprobe an.
Zur Ausnüchterung und Verhinderung von Straftaten nahm die Polizei am Donnerstag (17. Februar) kurz vor 19 Uhr einen Mann und eine Frau in Gewahrsam. Die Alkotests zeigten deutlich über 2 Promille an. Das Paar hatte versucht, sich selbst einzuladen.
Letztlich schlug und trat es gegen die Terrassentür einer Wohnung „In der Zahlbach“, nachdem man dort den Zutritt verwehrt hatte. Gegenüber der Polizei reagierte das Paar aggressiv und verweigerte das Befolgen des Platzverweises, sodass die Ingewahrsamnahme nach Ansicht der Polizeibeamten unumgänglich war. Ein Arzt bescheinigte die Haftfähigkeit.

* pm: Polizei Marburg

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