Zwei Autofahrer zog die Polizei am Mittwoch (10. Februar) in Marburg aus dem Verkehr. Sie standen unter dem Einfluss berauschender Mittel.
In beiden Fällen beendete die Polizei die Fahrten und veranlasste Blutproben. Über Strafe wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Strafgesetz sowie über die etwaige Folge eines Führerscheinentzugs wird später ein Gericht entscheiden.
Um 12.30 Uhr stoppte die Polizei Marburg in der Rentmeisterstraße einen Wagen. Der 25 Jahre alte Fahrer räumte nach Angabe der festgestellten Auffälligkeiten den Genuss von Marihuana am Vortag ein.
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle um 14.20 Uhr auf der Beltershäuser Straße räumte ein 29 Jahre alter Mann nach dem auf Opiate reagierenden Drogentest ein, seit Jahren ein opiathaltiges Medikament zu benötigen und zu konsumieren. „Es gibt Medikamente, die wirken sich auf eine Fahrtüchtigkeit aus, sodass Autofahren unter dem Einfluss dieser Medikamente strafrechtliche Folgen haben kann. Grundsätzlich geben die Beipackzettel Auskunft darüber, wenn das Fahren von Fahrzeugen nach Einnahme nicht erlaubt ist.
Alkohol und Drogen passen nicht zusammen. Auf die dabei entstehendene Gefahren für die Fahrer wie auch für andere Verkehrsteilnehmer hat die Polizei am Donnerstag (11. Februar) nochmals hingewiesen.
„Auch wenn der Karneval in diesem Jahr aus bekannten Gründen grundsätzlich ausfällt, wird die Polizei in den kommenden Fastnachtstagen verstärkt kontrollieren“, kündigte Polizeisprecher Martin Ahlich an. „Dabei geht es sowohl um die Verkehrssicherheit als auch um die Einhaltung der Corona-Auflagen und Beschränkungen mit dem Fahren eines Autos.“
* pm: Polizei Marburg
Pingback: Nicht weiterfahren: Polizei stoppte wieder vier Autofahrer – marburg.news