Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Marburg hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2020 ermittelt. Dabei handelt es sich um die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands.
Die Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt wie Wohnbauflächen oder landwirtschaftliche Flächen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu ermittelt und gemäß Paragraf 196 Absatz 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Paragraf 17 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwert-Informationssystem geführt. Diese Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bodenrichtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlicht.
Ab sofort sind sie kostenfrei einsehbar unter www.boris.hessen.de. Weitere Informationen gibt es beim Gutachterausschuss und auf der Internetseite der Stadt Marburg unter www.marburg.de/bodenrichtwerte.
* pm: Stadt Marburg