Auf sein 20-jähriges Bestehen blickt der Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) zurück. Im Herbst 1998 wurde er als Arbeitsgruppe im BiGuB e.V. gegründet.
Am 23. Februar 2002 konstituierte er sich als eigenständiger Verein. In unterschiedlichen Konstellationen gehören die drei Gründungsmitglieder Jens Bertrams, Franz-Josef Hanke und Dr. Eckart Fuchs dem Vorstand des AKBI von seinen Anfängen bis heute an.
„Wir waren die Ersten, die sich als Verein zentral dem Thema Barrierefreiheit im Internet gewidmet haben“, berichtet Fuchs. „Wir haben den Begriff Barrierefreiheit vom Bauwesen auf das Internet übertragen und dann in der deutschen Sprache verankert.“
Erste Aktion des AKBI im Herbst 1998 war die Verleihung des „Gordischen Webknotens“. „Das war Deutschlands erster Preis für barrierefreie Internetangebote“, erklärt Bertrams. „Später hat die Aktion Mensch mit ihrer BIENE unsere Idee aufgegriffen und in einem eindrucksvolleren Rahmen fortgeführt.“
Die gesamten 20 Jahre seines Bestehens über hat der AKBI seine Aktivitäten ausschließlich ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigungen durchgeführt. „Dadurch waren wir keinen anderen Interessen verpflichtet als denen der behinderten Internetnutzer“, erläutert Hanke. „Unser Schwerpunkt war Öffentlichkeit zugunsten zugänglicher Internetangebote und die Aufklärung über die Bedürfnisse behinderter Nutzerinen und Nutzer, die keine Technik-Freaks sind.“
Für das technische Knowhow sorgen im AKBI vor Allem der Diplom-Physiker und Humanbiologe Dr. Eckart Fuchs sowie der Journalist und blogger Jens Bertrams. „Ich hingegen stelle mich immer ganz unbeholfen an und meide aufgrund meiner Mehrfachbehinderung möglichst jede unnötige technische Umstellung“, gesteht Hanke. „Gerade Mehrfachbehinderte werden bei Debatten über Barrierefreiheit und Inklusion leider immer noch nicht angemessen berücksichtigt.“
Trotz dieser Klagen sehen Hanke, Bertrams und Fuchs zum Vereinsjubiläum Grund zur Freude. „Wir haben sehr viel erreicht“, resümiert Bertrams. „Die –
auch vom AKBI gemeinsam mit anderen durchgesetzte – Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes wurde gerade erst im Oktober durch eine europaweite Regelung zur Barrierefreiheit ergänzt, die nun allerdings auch mit Leben gefüllt werden muss.“
Als weitere Erfolge betrachtet Hanke das zunehmende Angebot von Internetseiten in Leichter Sprache sowie die Einführung von Notruf- und Katastrophenwarnsystemen für gehörlose und taubblinde Menschen. Auch Bildbeschreibungen beim Kurznachrichtendienst Twitter gebe es inzwischen doch schon öfter als früher. Auch das führt er unter Anderem auf das beharrliche Pochen des AKBI auf barrierefreie Kommunikation auf allen digitalen Systemen zurück.
„Dennoch bleibt weiterhin viel zu tun“, schließt Hanke. „Der ungehinderte Zugang zur Information für alle ohne Ansehen ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Situation ist ein Menschenrecht, das wir auch heute immer noch tagtäglich erkämpfen müssen. Auch wenn es manchmal sehr lästig und mitunter gar traurig ist, auf sein Recht bestehen zu müssen, ist Barrierefreiheit im Internet auf Plattformen, Sozialen Netzwerken und Messengern sowie sogar bei Diensten Öffentlicher Stellen auch 20 Jahre nach Gründung des AKBI leider immer noch nicht selbstverständlich.“
* pm: Arbeitskreis Barrierefreies Internet