Wählen können Stimmberechtigte auch ohne Wahlbenachrichtigung. Darauf hat die Stadt Marburg am Donnerstag (25. Oktober) ausdrücklich hingewiesen.
Am Sonntag (28. Oktober) wird der Hessische Landtag neu gewählt. Gleichzeitig findet die Volksabstimmung über 15 Gesetze zur Änderung der Hessischen Verfassung statt.
Alle Wahlberechtigten können dabei ihre Stimme abgeben. Das geht auch ohne Wahlbenachrichtigung. Das hat die Stadt angesichts der aktuellen Zustellprobleme der Post mitgeteilt.
Anfang Oktober hatte die Universitätsstadt Marburg die Wahlbenachrichtigungen zusammen mit einer Informationsbroschüre über die Volksabstimmung versandt. Offenbar kamen diese Unterlagen aber nicht bei allen Adressatinnen und Adressaten an. Das geht aus vielen Mitteilungen hervor, die die Stadt zwischenzeitlich erreicht haben.
Wahlberechtigte berichteten, dass die Sendung nicht erhalten hätten. Die Nichtzustellung hat jedoch keinen Einfluss auf das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger. Darauf weist das Wahlamt der Stadt aus gegebenem Anlass ausdrücklich hin.
Zur Wahl des Hessischen Landtags und zur Volksabstimmung berechtigt sind in Marburg deutsche Staatsangehörige, die am Wahlsonntag 18 Jahre alt sind, ihre Hauptwohnung mindestens seit dem 28. Juli in Hessen haben und in das hiesige Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das geschah automatisch für alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 16. September mit Hauptwohnung in Marburg gemeldet waren.
Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung, um wählen zu gehen. Wer die Wahlberechtigung nicht erhalten hat, kann trotzdem im Wahllokal die eigene Stimme abgeben. Wichtig ist in diesem Fall, einen amtlichen Lichtbildausweis –
Personalausweis, Reisepass, Führerschein – zur Identifikation und Prüfung des Wählerverzeichnisses mitzubringen. Sollten Wahlberechtigten das zuständige Wahllokal nicht kennen, können sie es telefonisch im Wahlamt unter der Rufnummer 06421/201-1724 erfragen.
* pm: Stadt Marburg