Im RP: Anträge über Auskünfte zu Altlasten

Auskünfte über Altlasten sollte man direkt über das Regierungspräsidium Gießen beantragen. Ein Antrag über einen privaten Online-Dienstleister ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Wer wissen möchte, ob auf einem bestimmten Grundstück in den fünf mittelhessischen Landkreisen Bodenverunreinigungen durch Altlasten bekannt sind, kann das auf einfache Weise herausfinden: eine Auskunft aus der Altflächendatei kann direkt beim Regierungspräsidium (RP) Gießen beantragt werden. Zunehmend wird die reine Beantragung dieser Auskunft aber als kostenpflichtige Serviceleistung von Online-Dienstleistern angeboten.
Das RP Gießen weist darauf hin: „Wenden Sie sich für eine Auskunft direkt an uns! Eine kostenpflichtige Vermittlung ist überhaupt nicht notwendig.“
Für die Auskunft fällt nur eine Verwaltungsgebühr an. Diese Gebühr wäre auch bei der Nutzung eines Online-Dienstleisters zu zahlen. Erhoben wird sie zusätzlich zu den dort entstehenden Kosten.
Allein für Mittelhessen sind etwa 15.000 Einträge in der Altflächendatei des Landes Hessens registriert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Altablagerungen, bestätigte Altlasten oder entsprechende Verdachtsflächen. Die Altflächendatei beinhaltet alle der Behörde bekannten Grundstücke, auf denen durch die vorherige Nutzung Schadstoffe in den Boden oder das Grundwasser gelangt sind, oder auf denen der Verdacht einer solchen Verunreinigung besteht. Eine Auskunft aus der Altflächendatei wird zum Beispiel beim Immobilienerwerb häufig für die Finanzierung benötigt.
Entsprechende Online-Dienstleister bieten die Beantragung dieser Auskunft als kostenpflichtige Serviceleistung an, wobei auf die Verwaltungsgebühr noch eine Vermittlungsgebühr aufgeschlagen wird. Dabei werden in vielen Fällen lediglich die Daten der Antragsteller an die zuständige Behörde weitergeleitet. In Einzelfällen wurde die Auskunft von den Dienstleistern nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben, was zu Beschwerden führte.
Der richtige Ansprechpartner für Altlastenauskünfte über Grundstücke in Mittelhessen – also die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg – ist das RP Gießen. Die Anfrage kann direkt per E-Mail an altlasten@rpgi.hessen.de gestellt werden. Benötigt werden dabei Angaben zu Landkreis, Ort, Straße, Hausnummer, Flur und Flurstücks-Nummer. Außerdem muss eine Rechnungsadresse angegeben werden, da die Behörde eine gesetzlich festgelegte Verwaltungsgebühr erheben muss. Die Mindestgebühr beträgt 50 Euro, bei Grundstücken mit einem Eintrag in der Altflächendatei kann sich die Gebühr auf 75 bis maximal 600 Euro erhöhen.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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