Der neue Lebenshilfe-Ratgeber „Recht auf Teilhabe“ ist da. Er erklärt, welche Leistungen Menschen mit Behinderung zustehen.
Die 8. Auflage des Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ der Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) ist jetzt erschienen. Darin werden alle wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung vorgestellt. Das 460 Seiten starke Buch im Format 17 mal 24 Zentimeter erläutert umfassend und verständlich zahlreiche gesetzliche Neuerungen etwa bei der Eingliederungshilfe, der Pflege und der Gesundheitsversorgung. Allen 17 Kapiteln sind Schaubilder vorangestellt, die verdeutlichen, welche Unterstützungsleistungen in welcher Lebensphase zur Verfügung stehen.
Der Ratgeber richtet sich an Mitarbeitende von Beratungsstellen und Leistungserbringern, an rechtliche Betreuer*innen sowie an Eltern, Geschwister und andere Angehörige von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Er trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien ihre Rechte kennen und durchsetzen können. Gleichzeitig zeigt das Buch, welche Schritte notwendig sind, wenn Bescheide überprüft oder Rechte durchgesetzt werden müssen, und wo es Beratung gibt.
Das „Recht auf Teilhabe“ mit der ISBN-Nummer 978-3-88617-593-2 kann zum Preis von 36,80 Euro plus Versandkosten bestellt werden – im Internet unter www.lebenshilfe.de/shop/artikel/recht-auf-teilhabe, per E-Mail an vertrieb@lebenshilfe.de oder unter Telefon 06421/491-123.
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg