Am Teilhaberecht: Inklusion darf kein Sparmodell werden

Inklusion darf kein Sparmodell werden. Davor hat die Lebenshilfe in einer Bundestagsanhörung gewarnt.
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung dürfen nicht zugunsten pauschaler Lösungen und Kostendämpfungseffekten geschwächt werden. Das hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe am Montag (27. April) gefordert. Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien warten schon sehr lange auf die nun greifbare Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Durch diese Reform sollen endlich die Jugendämter für die Eingliederungshilfe aller Kinder mit Behinderungen zuständig werden.
Diese Strukturreform könnte die Weichen für mehr Inklusion und Teilhabe stellen, gerade weil erstmals eine inklusive Infrastruktur auf den Weg gebracht werden soll. Leider droht sie nun jedoch zum Sparinstrument zulasten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu werden. Dem muss dringend Einhalt geboten werden.
In der Verbändeanhörung im Familienministerium fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe unter anderem deutliche Nachbesserungen an der geplanten Einführung einer infrastrukturellen Bildungsassistenz. Kinder und Jugendliche, die Schulassistenz benötigen, dürfen auch in Zukunft nicht pauschal auf Infrastrukturangebote verwiesen werden. Das Recht auf individuelle Unterstützung muss bestehen bleiben und auch durchsetzbar sein, wenn sie erforderlich ist.
Darüber hinaus befürchtet die Lebenshilfe, dass unter dem Spardiktat der Jugendämter und mangels rechtlicher Absicherung notwendige individuelle Schulassistenzen, inklusive Freizeit- und Ferienangebote oder andere ambulante Hilfen wegfallen könnten. Die BVLH-Vorsitzende Ulla Schmidt stellte klar: „Die Reform der Kinder und Jugendhilfe muss unbedingt die Bedarfe der Kinder zuvorderst im Blick haben. Sie muss ihre Rechte stärken und bedürftige Familien entlasten und schützen. Sie kann nicht als primäres Ziel Kostendämpfung verfolgen. Wer an Kindern mit Behinderung spart, spart an den Schwächsten der Gesellschaft. Das ist unerträglich!“
Daher richtet die Lebenshilfe einen klaren Appell an den Gesetzgeber: Die Reform muss die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung stärken – nicht relativieren. Maßstab müssen echte Teilhabe und bedarfsgerechte, einklagbare Leistungen sein.
Das – eine Woche zuvor bekannt gewordene – sogenannte „Vorschlagsbuch“ aus dem Bundeskanzleramt ist ein alarmierendes Signal. Ausgerechnet bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sollen zur Haushaltskonsolidierung drastische Kürzungen von über 8,6 Milliarden Euro erfolgen. Gegen diese Vorschläge gibt es breiten Protest.
Unter anderem erfolgt er in Form einer Petition beim Deutschen Bundestag unter dem Titel „Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe“. Viele Verbände unterstützen diese Petition. Die detaillierte Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) ist auf www.lebenshilfe.de abrufbar.

* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg

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