Die Stadt übersetzt Bescheide in verständliche Sprache. Ziel ist eine Kommunikation auf Augenhöhe.
Auch Behördensprache muss nicht schwer verständlich sein. Deshalb hat die Unistadt Marburg Bescheide im Bereich des Fachdienstes Soziale Leistungen überarbeitet. Bereits mehr als 50 Dokumente wurden für die Tätigkeiten im Marburger Sozialamt in verständliche Sprache übersetzt.
„Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfeansprüche haben, sollen klar und verständlich – vor allem wertschätzend und partnerschaftlich – mit der Behörde zusammenarbeiten können“, erklärte Stadträtin Kirsten Dinnebier das Konzept. „So möchten wir den Dienstleistungsgedanken weiterentwickeln.“ Dabei ist klar, dass das Sozialamt an rechtliche Vorgaben für seine Tätigkeiten gebunden bleibt.
Darauf nimmt auch Felix Speidel Bezug. Er ist Teamleiter im Sachgebiet für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung. „Wir stellen fest, dass einfache Sprache einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet. Dabei bleibt rechtssicheres Verwaltungshandeln gewährleistet“, informierte Speidel.
Das standardmäßige Kommunikationsformat ist und bleibt deshalb die Textform. Gerade deshalb kommt der einfachen Sprache jedoch eine besondere Schlüsselfunktion zu. Die Bürger*innen wissen, was gefordert ist und aus welchem Grund. Sie können zum Beispiel besser einordnen, wenn es um Mitwirkung geht – also um die Möglichkeit, auf das Verwaltungshandeln selbst Einfluss zu nehmen.
Indem auch erläutert wird, welche Tatsachen im konkreten Fall für eine Entscheidung wichtig sein können, sollen alle auf dem Wissensstand abgeholt werden, den sie tatsächlich haben. Zugleich wird so verhindert, dass der Eindruck entsteht, „die Verwaltung“ entscheide über das Leben der Menschen, ohne ihr Handeln zu erklären und verständlich zu machen. Auf diese Weise könne auch das Vertrauen in staatliches Handeln gestärkt werden, erläuterte Speidel das Ziel der Stadt.
Denn wer erkennt, was eigentlich entschieden wurde, versteht auch, was aus einer Entscheidung folgt, welche Rechte, Pflichten oder Möglichkeiten er oder sie hat. Klare Kommunikation spart also Zeit und Nerven auf beiden Seiten. Weniger Korrekturen sind erforderlich, und das Verfahren wird insgesamt sachlicher und zielgerichteter.
Ein Beispiel macht das praktisch deutlich. So hieß es ursprünglich: „Gemäß Paragraph 24 SGB X ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“ Die neue Formulierung ist: „Wir müssen eine Entscheidung treffen. Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie. Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen. Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern, und wir wollen nichts übersehen. Ihr Recht steht in Paragraf 24 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuchs (SGB X).“
Oder es wird erst einmal der Sachverhalt erklärt: „Warum bekommen Sie Sozialhilfe? Das Gesetz legt fest, wie viel Geld jeder Mensch mindestens zum Leben braucht – zum Beispiel für Miete, Essen, Kleidung oder Strom. Auch besondere Kosten werden mit eingerechnet, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung. Wir haben berechnet, wie viel Geld Sie selbst haben, zum Beispiel durch Rente. Nach dem Gesetz brauchen Sie aber mehr Geld zum Leben. Deshalb zahlen wir Ihnen das fehlende Geld. Die genaue Berechnung steht in den Tabellen, die zu diesem Bescheid gehören. Manchmal zahlen wir einen Teil des Geldes direkt an andere, zum Beispiel an die Vermieterin, die Krankenkasse oder den Energieversorger.“
Damit wird nicht nur Augenhöhe zwischen Verwaltung und Bürger*innen hergestellt, sondern es werden auch Missverständnisse vermieden. „Verwaltung ist mehr als Gesetzesvollzug. Sie ist ein Ort, an dem Menschen dem Staat begegnen – manchmal in ihren verletzlichsten Momenten. Verständliche Sprache macht diese Begegnung menschlich“, erläuterte Speidel.
„Während einer Testphase haben wir ganz unterschiedliche Adressaten nach ihrer Meinung gefragt und um Rückmeldungen gebeten“, beschrieb er das Projekt. Darunter waren auch Expertinnen und Experten juristischer Arbeitsgebiete. Die Rückmeldungen sind ausschließlich positiv und zustimmend.
„Von keiner Stelle sind uns bislang Rechtsfehler bescheinigt worden“, bekräftigte Fachbereichsleiter Peter Schmidt von der Universitätsstadt Marburg. „Nur die Rechtsbehelfsbelehrung muss so bleiben, wie sie ist.“
Auch die Sachbearbeiter*innen werden in Marburg geschult, damit sie nach und nach auch die individuellen Teile der Schreiben verständlich formulieren können, fügte Stadträtin Dinnebier hinzu. Und das Feedback aus der Praxis sei positiv: Die neuen Texte helfen nicht nur den Adressat*innen, sondern auch den Mitarbeitenden, die mit mehr Klarheit und weniger Rückfragen arbeiten können.
Der Fachdienst Soziale Leistungen wird zudem die überarbeiteten Bescheide auf einer Austauschplattform bereitstellen, so dass andere Kommunen von den Vorlagen profitieren – oder Anregungen für eigene Wege erhalten können. „Verständliche Verwaltung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess“, erläuterte Stadträtin Dinnebier. Die Erfahrungen aus dem Sozialamt zeigten, dass sich rechtliche Genauigkeit und klare Sprache nicht ausschließen, sondern gegenseitig stärken. Den Weg wolle die Stadt Marburg mit dem Fachdienst Soziale Leistungen konsequent weitergehen.
* pm: Stadt Marburg