Niemals verzichten: RP gibt Tipps zu Fahrradhelmen

Das Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zu Kauf und Nutzung von Fahrrad- und Skaterhelmen. Sie sind kein Luxus, sondern unverzichtbarer Schutz.
Viele Menschen steigen gerne aufs Fahrrad für den Weg zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen. Für viele ist es selbstverständlich, einen Helm zu tragen. Das ist in Deutschland zwar keine Pflicht, aber ein Fahrradhelm schützt den Kopf bei Stürzen vor schlimmen Verletzungen und bleibenden Schäden.
„Ein Fahrradhelm ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Schutz“, warnte Stefan Wingenbach vom Regierungspräsidium Gießen. „Schon ein Sturz mit niedriger Geschwindigkeit kann ohne Helm schlimme Folgen haben. Gerade für Kinder ist ein Kopfschutz beim Fahrrad-, aber auch beim Skateboard- oder Rollschuhfahren sehr wichtig, denn durch mangelnde Fahrerfahrung sind sie besonders gefährdet.“
Wingenbach ist Experte für technischen Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium Gießen. Die Behörde ist sowohl in Geschäften als auch im Internet kontrollierend tätig, damit nur sichere Helme in den Handel gelangen. Um sicherzustellen, dass Fahrradhelme auch die qualitativ hohen technischen Ansprüche erfüllen, müssen sie die harmonisierte Europäische Norm „EN 1078“ erfüllen.
Sie regelt die Eigenschaften der Stoßdämpfung eines Helms für Radfahrer sowie für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen. Zugleich bestätigt sie, dass der Helm getestet wurde und zudem alle vorgeschriebenen und für die Sicherheit relevanten Grenzwerte eingehalten sind. Hat der Helm die notwendigen Prüfungen bestanden, muss darin der Hinweis auf die Norm ersichtlich sein. Zusätzlich muss auch die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht werden.
Beim Kauf des Helms ist darauf zu achten, dass eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beiliegt. „In dieser müssen mindestens der Name des Herstellers mit vollständiger Anschrift, die Modellbezeichnung, die Größe, das Gewicht, das Herstellungsjahr sowie ein Warnhinweis für Kinder im Zusammenhang mit Kletteraktivitäten aufgeführt sein“, erläuterte Wingenbach. Auch eine Erklärung, dass Helme nicht durch Zusätze oder auch Entfernung von Originalteilen verändert werden sollten, darf dort nicht fehlen.
Mittlerweile sind viele Modelle auch mit modernster Elektronik ausgestattet wie digitale Beleuchtung oder Abbiegehinweise. Sie bieten eine bessere Sichtbarkeit, sind aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. „“Vor dem Kauf eines Fahrradschutzhelmes sollten Sie auf jeden Fall mehrere Modelle ausprobieren, um festzustellen, welches Modell Ihnen individuell am besten passt“, riet Wingenbach. Sein Tipp ist: Im Zweifel sollte man sich in einem Fachgeschäft auch im Hinblick auf die Einstellmöglichkeiten und die Passform beraten lassen.
Da das Material altert, müssen die Helme regelmäßig ersetzt werden. Deshalb sind in jedem Helm das Quartal und das Jahr der Herstellung angegeben. Wegen der individuellen Angaben der Hersteller in den Bedienungsanleitungen dürfen Helme nach Ablauf der dort festgesetzten Gebrauchsdauer nicht mehr benutzt werden.
„Und hat der Helm nach einem Sturz seine Aufgabe erfüllt, dann hat er ausgedient und muss ebenfalls aussortiert werden“, betonte der RP-Experte. „Denn selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, kann die Schutzwirkung stark eingeschränkt sein.“

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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