Susanne Selbert ist Enkelin einer der Frauen, die Demokratie geprägt haben. Zur Eröffnung der Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ sprach sie am Freitag (13. Februar) im Landratsamt.
Noch bis einschließlich Freitag (13. März) ist im Foyer des Marburger Kreishauses (Im Lichtenholz 60) die Plakat-Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ zu sehen. Sie würdigt den Einsatz von Frauen, die maßgeblich an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt waren. Anlässlich der Ausstellung sprach Susanne Selbert als Enkelin von Elisabeth Selbert – einer der „Mütter des Grundgesetzes“ – im Kreishaus über das Wirken ihrer Großmutter.
„Ich freue mich, dass wir die Wanderausstellung in das Kreishaus holen konnten“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. „Gerade, weil es auch um Demokratie geht – das ist insbesondere vor den anstehenden Kommunalwahlen natürlich passend und ein wichtiges Zeichen.“
Auch wenn das Grundgesetz in Artikel drei die Gleichbehandlung und -berechtigung von Mann und Frau festgelegt habe, müsse für die tatsächliche Umsetzung im Alltag in vielerlei Hinsicht jedoch bis heute gekämpft werden. Das gelte beispielsweise bei der Arbeitsaufteilung im Hinblick auf die sogenannte „Care-Arbeit“ wie unbezahlte Hausarbeit und Kindererziehung. „Gleichstellung bleibt deshalb eine Daueraufgabe“, machte Womelsdorf deutlich.
Dass sich in den vergangenen Jahren allerdings auch schon einiges hinsichtlich Gleichberechtigung getan hat, zeigte Leonie Behn-Salzmann vom Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüro des Landkreises auf. Im Mai 1986 habe der Kreistag einen Beschluss für die Gründung eines Gleichstellungsbüros gefasst, damals seien 12 Prozent der Kreistagsmitglieder weiblich gewesen. Inzwischen seien es über 30 Prozent.
Auch auf das Amt der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ging sie ein: Während der Frauenanteil dort bundesweit bei 11 Prozent liege, seien es in Marburg-Biedenkopf schon 18 Prozent. „Die Zahlen zeigen, das schon was geschafft wurde“, sagte Behn-Salzmann. Gleichzeitig gelte es, den Weg für mehr Frauen in der Politik konsequent weiterzugehen.
Wie steinig der Weg für Frauen gerade auch im Hinblick auf berufliche Gleichstellung in den vergangenen Jahrzehnten war, schilderte Susanne Selbert am Beispiel der Erfahrungen ihrer Großmutter Elisabeth: So konnte Elisabeth Selbert als Mädchen beispielsweise an der Mittelschule die Mittlere Reife nicht ablegen und bekam lediglich eine Teilnahmebescheinigung. Das hielt die junge Frau jedoch nicht davon ab, sich weiter zu bilden. Stattdessen sei umso mehr ihr Ehrgeiz geweckt worden.
Schließlich studierte sie Mitte der 1920er Jahre Jura an der Philipps-Universität Marburg sowie in Göttingen jeweils mit einem deutlich höheren Männeranteil. Bei manchen Themen – insbesondere Sexualdelikten –
seien die Frauen jedoch auch mal aus dem Raum gebeten worden, weil sich männliche Professoren außer Stande sahen, über solche Themen vor Frauen zu reden. Als Juristin setze sich Elisabeth Selbert schon in den 30er Jahren dafür ein, die Ehezerrüttung als Scheidungsgrund anzuerkennen.
Denn sogar noch bis Ende der 70er Jahre galt das sogenannte „Schuldprinzip“: eine Ehe konnte demnach nur geschieden werden, wenn ein Ehegatte „schuldig“ an der Zerrüttung der Ehe war, beispielsweise durch Ehebruch. Insbesondere für Frauen bedeutete das Gesetz nach einer Scheidung erhebliche Nachteile, etwa beim Unterhalt.
Der Gleichberechtigungsgrundsatz war dann wiederum einer der Pfeiler, um dieses Schuldprinzip abzuschaffen. Die Aufnahme dieses Grundsatzes in den Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz erarbeitete, habe Elisabeth Selbert später als eine „Sternstunde ihres Lebens“ bezeichnet. Zudem verfügte der Mann damals in vielen Dingen über das letzte Entscheidungsrecht in zentralen Angelegenheiten: Vom Vermögen über das Arbeitsverhältnis der Frau bis hin zur Einwilligung, dass die Frau einen Führerschein machen kann.
Susanne Selbert betonte, dass die strafrechtliche Gleichstellung der Vergewaltigung in der Ehe mit der außerehelichen Vergewaltigung Ende der 90er Jahre einen bedeutenden Schritt hin zur rechtlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen darstellte, da eheliche Vergewaltigung zuvor im juristischen Sinne nicht als solche anerkannt war. Sie machte aber auch deutlich: „Von der tatsächlichen Gleichstellung sind wir noch immer ein gutes Stück entfernt. Elisabeth Selbert wäre deshalb im Hinblick auf heute nur halb zufrieden. Seien wir weiter hartnäckig für eine gerechte Zukunft.“
Elisabeth Selbert wurde 1896 in Kassel geboren, dort starb sie auch im Jahr 1986. Auf eine Frage aus dem Plenum, was Elisabeth Selbert Frauen wohl heute raten würde, antwortete Susanne Selbert: „Sie würde Frauen, insbesondere jungen Frauen, raten, in die Politik, in die Parlamente zu gehen.“ Denn damals wie heute sei noch viel zu tun für einen größeren Frauenanteil in der Politik.
Musikalisch begleitet hat die Veranstaltung der Kirchen- und Frauenchor Rauschenberg. Der Besuch der Ausstellung ist kostenfrei. Sie kann zu den Öffnungszeiten der Verwaltung montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr besichtigt werden. Auf 17 Plakaten stellt die Ausstellung die Frauen in den Mittelpunkt, die entscheidend an der Gestaltung des Grundgesetzes mitgewirkt und sich mit großem politischem Engagement für die Verankerung der Gleichberechtigung eingesetzt haben. Ihre Arbeit hat die Grundlage für demokratische Teilhabe und Gleichstellung geschaffen – und erinnert zugleich daran, wie wichtig weibliche Stimmen in politischen Entscheidungsprozessen auch heute noch sind. Im Parlamentarischen Rat 1948/49 erkämpften vier Frauen – Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel – die Aufnahme des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungssatzes in das Grundgesetz.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf