In Marburg gibt es zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Das hat Ende 2017 auch die Bürgerbefragung der Stadt bestätigt.
Trotzdem gibt es Zeitgenossen, die vorhandene Wohnungen zu Gewerbeflächen umwandeln. Einen solchen Fall verhandelte das Amtsgericht Marburg am Dienstag (20. März). Der Besitzer zweier Wohnungen in der Innenstadt nutzt eine davon ausschließlich für Gewerbezwecke.
Zweifelsohne könnte er die Wohnung zum Beispiel an Studierende vermieten. Dadurch könnte er wahrscheinlich sogar höhere Einkünfte erzielen. Damit wäre zumindest ein minimaler Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation in Marburg geleistet.
Überall in der Stadt gibt es mittlerweile Häuser, die Gentrifizierungsobjekte sind. Die Mieten werden immer weiter erhöht. Insbesondere für Studierende wird es dadurch schwieriger, eine Unterkunft zu finden.
In einer Stadt wie Marburg, die einen riesigen Studentenanteil hat, können die Folgen fatal sein. Wenn weniger Studenten in Marburg leben hat das negative Auswirkungen auf die Atmosphäre. Kulturelle Angebote, Kneipen und Cafés verlören dann einen großen Teil ihres Publikums.
Natürlich sind nicht nur Studierende von der Wohnsituation betroffen, sondern alle Menschen in der Stadt. Immer weiter steigende Mietpreise führen zwangsläufig dazu, dass sich früher oder später nur noch reichere Personengruppen das Leben in der Stadt leisten können. Alteingesessene und finanziell Benachteiligte werden so aus der Kernstadt vertrieben.
Mit dem selben Problem sehen sich auch kleine Läden oder Kneipen konfrontiert. Einigen von ihnen droht die Schließung. Das Stadtbild kann durch ihren Wegfall massiv beeinträchtigt werden.
Um das zu verhindern, sollte die Stadt schleunigst etwas unternehmen. Häufig wird darauf verwiesen, dass doch bereits neue Wohnungen gebaut werden. Das Problem daran ist, dass viele davon aber zu üppigen Preisen vermietet werden.
Den Kern des Problems verfehlt die Politik. Hilfreich wäre beispielsweise die Nutzung von leerstehenden Gebäuden als Wohnraum.
Zugegebenermaßen wird sich die Problematik nicht einfach in Luft auflösen. Fälle wie die genannte Gerichtsverhandlung zeigen allerdings, dass es Wohungen gibt, die aufgrund einer unangebrachten Gewerbenutzung vom Wohnungsmarkt verschwinden.
Die gesamte Gesellschaft muss deshalb die Mietspekulation eindämmen. Wohnen ist schließlich ein Grundbedürfnis.
Die Stadt gehört allen. Vielleicht muss man auch an das Grundgesetz erinnern, dessen Artikel 14 besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
* Jan Wandel