Hecken und Sträucher sollte man im Herbst und Winter schneiden. Darauf hat die Stadt Marburg am Mittwoch (1. Oktober) hingewiesen.
Der Sommer hat sich verabschiedet. Nun ist es an der Zeit, den Garten für das Frühjahr vorzubereiten. Denn Hecken und Sträucher werden im Herbst und Winter zurückgeschnitten. Ab März startet die Brutsaison und viele Tierarten starten den Bau ihrer Nester in Gehölzen.
Im Frühjahr und im Sommer brüten viele Tierarten. Vor allem in Sträuchern, Gebüschen und Hecken finden Amseln. Grünfinken, Rotkehlchen und andere Vogelarten sowie Kleintiere Schutz. Sie verstecken sich nicht nur gern in dichtem Gestrüpp, sondern ziehen dort auch ihren Nachwuchs groß.
Damit sie dabei sicher und ungestört sind, sollten Pflegeschnitte an den Pflanzen bis spätestens 28. Februar gemacht werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz, wonach Hecken und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September weder stark zurückgeschnitten noch entfernt werden dürfen. Doch der Gehölzschnitt im Herbst und Winter dient nicht nur dem Artenschutz, sondern hat auch weitere Vorteile. Darüber informiert die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Universitätsstadt Marburg.
Grundstückseigentümer*innen und beauftragte Firmen sollten notwendige Rückschnitte zwischen Anfang Oktober und Ende Februar machen, weil dann das unbelaubte Astgerüst gut sichtbar ist. So kann die natürliche Wuchsform der Pflanzen beim Rückschnitt berücksichtigt werden. Ein großzügiger Rückschnitt kann dazu beitragen, dass es im Sommer ausreicht, einzelne Äste zur Verkehrssicherung zu kürzen.
Im eigenen Garten kann das Schnittgut zusammen mit Laub zu kleinen Haufen aufgeschichtet werden. Das bietet Kleintierarten einen Unterschlupf und fördert so die Artenvielfalt. Alternativ kann das Schnittgut über die grüne Tonne entsorgt werden. Haushalte, denen eine grüne Tonne nicht ausreicht, können kostenlos eine zweite Tonne beim städtischen Fachdienst „Steuern und Abgaben“ bestellen. Bestellungen sind per E-Mail an steuer@marburg-stadt.de möglich.
Das illegale Ablagern von Gehölzschnitt in der Landschaft ist ein Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt. Größere Mengen Baum- und Heckenschnitt (ohne Rasenschnitt und Laub) werden das ganze Jahr über gegen eine geringe Gebühr vom städtischen Dienstleistungsbetrieb (DBM) bei Grundstücken abgeholt, die an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sind. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind von diesem Service ausgeschlossen.
Die sogenannten „grünen Karten“, die zur Anmeldung für die Abholung des Gehölzschnitts benötigt werden, liegen bei Banken, Sparkassen, im Stadtbüro, der Mobilitätszentrale der Stadtwerke sowie bei den Ortsvorsteher*innen der Universitätsstadt Marburg aus. Weitere Informationen erteilt das Abfallservicebüro der Stadtwerke Marburg unter der Telefonnummer 06421 205-850. Für Fragen zum Gehölzschnitt und zum Schutz der Artenvielfalt steht die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburgunter 06421/201-6982 oder per Mail an naturschutz@marburg-stadt.de zur verfügung.
* pm: Stadt Marburg