Im Internet: Polizei warnt vor Betrug mit Visa-Anträgen

Die Polizei warnt vor betrügerischen Internetseiten im Zusammenhang mit der sogenannten „Electronic Travel Authorisation“ (ETA). Wer nach Großbritannien einreisen will, benötigt seit Anfang April diese digitale Reisegenehmigung.
Betrüger nutzen offenbar dieses Verfahren aus, um potentiellen Touristinnen und Touristen das Geld aus der Tasche zu ziehen und ihre Daten abzugreifen. Diese Erfahrung musste eine 42-jährige Frau aus dem Landkreis Gießen Anfang April machen. Zunächst gab die Frau in diesem Zusammenhang ein paar Wörter in eine Suchmaschine ein und landete offenbar nicht auf einer seriösen Internetseite.
Auf dieser täuschend echt gestalteten Website reichte sie eine Bewerbung für ein Touristenvisum für Großbritannien ein. Dafür fiel eine Gebühr von 99 Dollar an, die sie über eine Kreditkarte bezahlte. Zudem musste sie für die Bewerbung ein Foto sowie eine Seite ihres Reisepasses hochladen.
Daraufhin erhielt sie einen Tag später eine Bestätigung über ihr gültiges Visum, das ihr allerdings auffällig erschien. Sie ließ die Kreditkarte sperren und als sie die Website erneut aufrief, zeigte ihr Virusprogramm an, dass es sich dabei um eine Phishingseite handelte. Die Frau erstattete in der Folge Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei warnt vor dieser Masche: „Nutzen Sie die offiziellen Wege. Diese finden Sie auf den offiziellen Websites des britischen Ministeriums www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta.“ Dort finden Interessierte auch die offiziellen ETA Apps für Anroid und iOS.
„Vertrauen Sie nicht auf ein erstes Ergebnis einer Suchmaschine“, riet Polizeisprecherin Sabine Richter. „Prüfen Sie insbesondere in der URL, dass diese auch auf gov.uk endet!!“ Seiten mit „.org“ oder „.com“ sind keine offiziellen Webseiten des britischen Ministeriums.
Zudem sollte man keine Zahlungen an Dritte leisten. Versprechen wie „schnelles Visum“ oder „Garantie“ von privaten Anbietern sind unseriös.
Der ETA Antrag kostet seit Mittwoch (9. April) 16 britische Pfund. Das sindknapp 20 Euro. Die Bearbeitungszeit wird mit drei Tagen veranschlagt.
„Liegt eine Straftat zu Ihrem Nachteil vor, so können Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder via Online-Wache portal.onlinewache.polizei.de/de/ erstatten“, erklärte Richter. Bei Fragen rund um die Cybercrimeprävention steht auch Kriminalhauptkommissar Ulrich Kaiser unter unter cybercrimepraevention.ppmh@polizei.hessen.de oder telefonisch unter 0641/7006-2942 zur Verfügung.

* pm: Polizei Marburg

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