Hessen ermöglicht Pflegebedürftigen künftig mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das hat Gesundheitsministerin Diana Stolz am Donnerstag (2. April) angekündigt.
Die Hessische Landesregierung hat die Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) auf den Weg gebracht. Mit dem erfolgten Kabinettsbeschluss startet nun die Anhörung der Verbände zu den geplanten Änderungen. Damit kann die bisher bis Ende 2026 befristete Verordnung verlängert und an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Das Ziel ist, den Pflegebedürftigen in Hessen langfristig mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung zu stellen. Die PfluV regelt, wie Menschen, die Pflege brauchen, sowie ihre Angehörigen Unterstützung bekommen. Das umfasst nicht nur die Pflege selbst, sondern auch Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Haushaltsführung oder soziale Betreuung.
GesGesundheitsministerin Diana Stolz betonte: „86,4 Prozent der Pflegebedürftigen werden hier bei uns in Hessen zu Hause gepflegt. Für pflegende Angehörige ist der Alltag oft eine große Herausforderung, die viel Kraft, Energie und Mut erfordert. Sie sind ein Beispiel für all diejenigen, die sich für ihre Lieben aufopfern, ihre eigenen Interessen hintenanstellen und oftmals an den Grenzen der eigenen Belastbarkeit gehen. Mit der Anpassung der Pflegeunterstützungsverordnung wollen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar entlasten. Gleichzeitig machen wir es für Anbieterinnen und Anbieter attraktiver, niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen anzubieten.“
Wesentliche geplante Änderungen sind eine Anpassung der Vergütungsgrenzen, die Etablierung von E-Learning Angeboten für die Basisqualifikation, eine Stärkung des Ehrenamts, eine Vereinfachte Antragsstellung und die Abschaffung des verpflichtenden Tätigkeitsberichts. Die bisher starren Vergütungsgrenzen sollen aufgehoben werden. Die Vergütung für Angebote zur Unterstützung im Alltag richtet sich dann nach den Preisen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen. So wird ein wirtschaftliches Arbeiten der Anbieter möglich.
Neben ambulanten Pflegediensten und nichtgewerblichen Trägern, Einrichtungen und Organisationen sollen künftig auch qualifizierte Einzelpersonen und gewerbliche Anbieter Betreuungsangebote erbringen können. Qualifizierte Einzelpersonen könnten beispielsweise Personen mit einer entsprechenden Qualifikation sein, die stundenweise im Tagesablauf helfen. Gewerbliche Anbieter könnten spezialisierte Unternehmen sein, die keine klassischen Pflegedienste sind, wie etwa Agenturen für Haushaltsunterstützung, die Seniorinnen und Senioren beim Einkaufen begleiten oder gemeinsame Spaziergänge unternehmen.
Das erforderliche Grundlagenwissen soll künftig im Selbststudium über E-Learning erworben werden können. Ehrenamtliche bei nichtgewerblichen Trägern, Einrichtungen und Organisationen sollen künftig nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs benötigen, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt, anstelle einer 30-stündigen Basisqualifikation. Anerkennungsanträge sollen nun auch in Textform gestellt werden können, um Verfahren zu beschleunigen.
Ein Bericht soll nur noch auf Anforderung der Anerkennungsbehörde vorgelegt werden müssen. Anerkennungsbehörden sollen künftig mehr Ermessensspielraum bei der Bewertung der Konzepte zur Basisqualifikation erhalten. Ministerin Stolz betonte: „Die Änderungen versprechen mehr Flexibilität, mehr Angebote und weniger Bürokratie – ganz im Sinne der Hessinnen und Hessen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind.“
* pm: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Wiesbaden