Das Gebiet Soldatengraben und Schülerhecke bei Ockershausen ist nun offiziell „Geschützer Landschaftsbestandteil“. Bürgermeisterin Nadine Bernshausen hat es am Donnerstag (3. April) vorgestellt.
Jahrelange Bemühungen, Diskussionen und die Einbindung vieler Beteiligter fanden jetzt ein gutes und einmütiges Ende: Der Soldatengraben und die Schülerhecke werden besonders geschützt. Ein erstes Gutachten über ein mögliches Schutzgebiet in diesem Bereich wurde bereits 1992 in Auftrag gegeben. Seit Anfang April 2025 kann die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburg den erfolgreichen Abschluss melden: Das Gebiet zwischen Ortsrand Ockershausen und dem Sellhof ist nun offiziell Schutzgebiet.
Das Gebiet „Soldatengraben und Schülerhecke“ ist rund 58 Hektar groß. „Der Schutzstatus soll die artenreiche Kulturlandschaft bewahren und die natürlichen Lebensräume sichern“, erklärte Bürgermeisterin Nadine Bernshausen. „Wir sind sehr froh darüber, dass wir diesen Schutzstatus jetzt weitgehend einvernehmlich erreichen konnten.“
Gemeinsam mit Ockershausens Ortsvorsteher Ludwig Schneider, dem städtischen Naturschutz-Fachdienstleiter Dr. Fred Schelp sowie Dr. Franziska Seer, Marlene Hölzer, Linus Wegman und Barbara Zimmermann von der Unteren Naturschutzbehörde konnte Bernshausen freudig feststellen, dass alle Vorschläge des Gutachtens angenommen wurden und der Bereich nun „Geschützte Landschaft“ ist. „Zwischendurch ist das Projekt zwar mal ins Stocken geraten“, berichtete Bernshausen. „Über 30 Jahre ist schon eine sehr lange Zeit! Es kamen in dieser Zeitspanne natürlich immer wieder neue Fragen zu diesem Projekt auf – aber jetzt ist ein sehr gutes Ergebnis herausgekommen.“
Ortsvorsteher Schneider, der mit dem Ortsbeirat das Projekt von Beginn an begleitet hat, zeigte sich ebenfalls erfreut: „Besonders schön ist es, dass alle ins Boot geholt wurden und überzeugt sind. Sowohl die Verantwortlichen der Stadt, der NABU, die Landwirte oder auch die Jagdpächter.“
Die Landschaft rund um Soldatengraben und Schülerhecke zeichnet sich durch eine jahrzehntelange Entwicklung aus und ist von einer bemerkenswerten Vielfalt geprägt. Mit kleinen Flurparzellen, steilen Hanglagen und Plateauflächen bietet das Gebiet zahlreiche Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Besonders die Kombination aus extensiven Wiesen, alten Streuobstbeständen, Hecken und Feldgehölzen sorgt für ein einzigartiges Mosaik aus verschiedenen Biotopen.
Die Region ist Heimat zahlreicher Tierarten wie etwa der Zauneidechse und der Schlingnatter, die auf den sonnenexponierten Hängen ideale Lebensbedingungen finden. Bruthöhlen, Fledermausquartiere und eine reiche Flora sind Indikatoren für die ökologische Bedeutung dieses Gebiets. „Wir können bestätigen, dass dieses Gebiet hier das größte Gartenrotschwanz-Brutgebiet in ganz Deutschland ist“, erklärte Dr. Franziska Seer zusätzlich die Bedeutung für diesen geschützten Raum.
Dennoch wurden Maßnahmen und Vorgaben erarbeitet, die sicherstellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung und Jagd weitgehend unberührt bleiben. Es werden keine bindenden Vorgaben zur Bewirtschaftung gemacht; stattdessen sollen Veränderungen auf freiwilliger Basis und durch gezielte Fördermittel im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umgesetzt werden. Das Ziel ist, die negativen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen und die ökologische Qualität des Gebiets zu verbessern.
Die Ausweisung des Gebiets als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ dient nicht nur dem Naturschutz, sondern auch der Naherholung der Bevölkerung. Spaziergänge und Naturführungen sind ausdrücklich erwünscht und sollen ein intensives Erleben der Landschaft ermöglichen. Jedoch wurden bestimmte Vorkehrungen getroffen, um die Natur zu schützen.
Besonders die zunehmende Verschmutzung durch Hundekot und das Hetzen von Wildtieren durch Hunde stellen eine Herausforderung dar. Daher gilt im gesamten Schutzgebiet ganzjährig Leinenpflicht für Hunde. In den kommenden Tagen werden sowohl entsprechende grüne Dreiecksschilder „Geschützter Landschaftsbestandteil“ aufgestellt als auch Hinweisschilder auf die Leinenpflicht.
* pm: Stadt Marburg