Damit der schöne Brauch nicht zum teuren Vergnügen wird, geben Experten des Regierungspräsidiums Gießen Tipps für Osterfeuer. Man muss sie spätestens zwei Wochen vorher anmelden.
Langsam, aber sicher naht das Osterfest. In vielen Orten werden wieder Osterfeuer veranstaltet. Das ist ein großes Spektakel für Jung und Alt – und für die Organisatoren viel Arbeit.
„Bereits bei der Planung sind ein paar Grundregeln zu beachten und beim Osterfeuer selbst natürlich auch“, sagte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Schließlich sollen die Besucherinnen und Besucher ihren Spaß haben und Tiere nicht zu Schaden kommen.“ Experten seiner Behörde geben daher Tipps zu richtigem Material, umsichtigem Verhalten und Tierschutz.
„Grundsätzlich gilt: Um einen Schaden an Umwelt und Besuchern zu vermeiden, darf für ein solches Brauchtumsfeuer lediglich trockenes und unbehandeltes Holz oder auch Ast- und Strauchschnitt verwendet werden“, betonte Dezernatsleiter Dr. Johannes Bachmann. Im Regierungspräsidium (RP) Gießen ist er für kommunale Abfallwirtschaft zuständig.
Die Veranstalter seien dafür verantwortlich, Abfälle auszusortieren, bevor das Holz aufgeschichtet wird. Sperrmüll, Altreifen, behandelte Paletten oder Ähnliches haben im Feuer nichts verloren. Wer das nicht beachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Dann wird der alte Brauch schnell zu einem teuren Vergnügen.“, gab Bachmann zu bedenken.
Für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen gelten besondere Vorschriften. Demnach dürfen sie auch nur im Ausnahmefall verbrannt werden. Und ein Brauchtumsfeuer ist eine solche Ausnahme.
„Wichtig zu wissen ist auch: Alte Bretter oder Balken gelten nicht als pflanzliche Abfälle“, betonte Bachmann. „Sie werden über die Sperrmüllabfuhr oder in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage entsorgt.“
Dr. Sven Holland ist Leiter des für Brandschutz zuständigen RP-Dezernats. „Wer ein Osterfeuer veranstaltet, muss auch in Sachen Brandschutz einiges beachten“, erklärte er. „Dazu gehören sowohl bestimmte Mindestabstände zu Gebäuden, Autobahnen, Wäldern und Naturschutzgebieten als auch ein Sicherheitsstreifen von fünf Metern Breite.“ Letzteres vermeidet ein direktes Übergreifen des Feuers.“
Der Sicherheitsstreifen kann durch Umpflügen oder Fräsen angelegt werden. Zudem sollte dafür gesorgt werden, dass die Besucherinnen und Besucher – und insbesondere Kinder – ausreichend Abstand zum Feuer halten. „Gerät das Feuer dennoch außer Kontrolle, zögern Sie nicht und alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112, falls sie im Rahmen eines Brandsicherheitsdienstes nicht ohnehin vor Ort ist“, riet Holland.
Auch der Tierschutz spielt eine große Rolle bei einem Brauchtumsfeuer. „Die Feuerstelle darf erst am Tag des Anzündens aufgeschichtet beziehungsweise muss an diesem Tag komplett umgeschichtet werden“, erklärte Dr. Mona Schütz. „Ansonsten können Tiere darin einen Unterschlupf suchen und qualvoll verbrennen. „Auch ein vorheriges Rütteln an dem Stapel hilft nicht. Viele Tiere verhalten sich passiv, anstatt zu flüchten“, erläuterte die Leiterin des Dezernats für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Regierungspräsidium Gießen.
Wichtig für Veranstalter ist außerdem, zu wissen, dass Brauchtumsfeuer mindestens zwei Wochen vor der feierlichen Entzündung bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angezeigt werden müssen. Eine Orientierungshilfe zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr bei Brauchtumsfeuern mit vielen wichtigen Informationen sowie ein Formular zur Anmeldung bei der Kommune gibt es auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter landwirtschaft.hessen.de/wald/waldbrandgefahr.
* pm: Regierungspräsidium Gießen