Prof. Dr. Florian Möslein wurde in den KI-Beirat des Justizministeriums berufen. Der Marburger Jurist berät die Landesregierung bei der Digitalisierung der Justizverwaltung.
Der Marburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Florian Möslein wurde vom Hessischen Justizminister Christian Heinz in den Beirat des Forums KI berufen. Der Beirat besteht aus sechs Vertreter*innen aus Universitäten, Wirtschaft und Verwaltung und soll das Ministerium bei der Digitalisierung der Justizverwaltung unterstützen. Anfang Februar wurde der Beirat offiziell gegründet.
„Das Forum KI ist ein Think Tank, der sich mit der Frage beschäftigt, wie wir die Chancen von Künstlicher Intelligenz für die Justiz nutzen können“, erklärte Justizminister Heinz. „Dazu ist es uns gelungen, einen Beirat mit renommierten Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet auf den Weg zu bringen, der gleichzeitig als Ratgeber fungieren und das Forum KI mit Impulsen bereichern wird.“
Neben Möslein arbeiten im Beirat die Kölner Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Frauke Rostalski, der Frankfurter Rechtsanwalt Henrik Wehrs, der Speyerer Verwaltungsjurist Dr. Benno Quade, die Hessische Digitalisierungsministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und der Projektleiter Tobias Kehl vonder hessischen KI-Schmiede hessian.AI. Hessens Justizminister Heinz beschrieb die Zielsetzung so: „Wir arbeiten gemeinsam mit der Wissenschaft, den Kanzleien und den Unternehmen an der Justiz von Morgen. Es freut mich sehr, dass sich so viele renommierte Personen aus ganz unterschiedlichen Bereichen einbringen und sich bereit erklärt haben, die KI in der Justiz weiter voranzubringen.“
Künstliche Intelligenz gilt als Schlüsseltechnologie. Die hessische Forschungslandschaft will mit Projekten wie „hessian.AI“ oder dem „Zentrum für verantwortungsvolle Digitalisierung“ (ZEVEDI) die Chancen und Möglichkeiten nutzen.
Universitätspräsident Prof. Dr. Thomas Nauss freute sich, „dass mit Florian Möslein ein ausgewiesener Fachmann fürs Digitale und dessen rechtliche Grundlagen in den Beirat berufen wurde, damit so wichtige Themen wie der vertrauensvolle Umgang mit KI adressiert werden. Digitale Disruptionen sorgen auch für Verunsicherung und dem kann die Expertise der Beiratsmitglieder entgegenwirken.“
Möslein ist Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung mit einer Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht) an der Philipps-Universität. Er ist zudem stellvertretender Direktor des hessischen Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift „Recht Digital“. Möslein hat das erste Lehrbuch zum Recht der Digitalisierung mitverfasst und zahlreiche Kommentierungen und Aufsätze zu Rechtsfragen rund um Blockchain und Künstliche Intelligenz veröffentlicht.
Darüber hinaus liegt sein Fokus im Unternehmens-, Bank- und Kapitalmarktrecht. Unter anderem bearbeitet er das Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht im Staub’schen Handelsrechts-Kommentar (Band zum Bankvertragsrecht); zudem ist er Mitherausgeber des FinTech-Handbuchs, das kürzlich in dritter Auflage erschienen ist.
* pm: Philipps-Universität Marburg