Lebenshilfe: Behinderte als NS-Opfer anerkennen

Menschen mit Behinderung endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anzuerkennen, fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH)zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar. Einen Erfolg ihres Engagements konnte sie am Mittwoch (22. Januar) vermelden.
Die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen sollen 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Am Donnerstag (30. Januar) soll der fraktionsübergreifende Antrag nun beschlossen werden. Die – 1958 in Marburg gegründete – Lebenshilfe hatte sich intensiv dafür eingesetzt ebenso wie für einen Termin vor der Neuwahl des Deutschen Bundestags.
„Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte“, erklärte die BVLH-Vorsitzende Ulla Schmidt. „Als Lebenshilfe fordern wir seit vielen Jahren, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss ganz offiziell anerkennen, dass ihr furchtbares Leid systematisch herbeigeführt wurde und sie als Gruppe dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren. Wir begrüßen auch, dass die ,Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.“
Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.

* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Berlin

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