Regierungspräsidium: 18 neue Stiftungen in Mittelhessen

18 neue Stiftungen meldet das Regierungspräsidium Gießen (RP) zum Jahresbeginn. Insgesamt gibt es 400 Stiftungen in Mittelhessen.
Insgesamt 18 neu gegründete Stiftungen mit einem Grundstockvermögen von insgesamt 8,7 Millionen Euro hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen in Mittelhessen im Jahr 2024 anerkannt. Damit unterstehen der Aufsicht des RP Gießen derzeit 400 rechtsfähige Stiftungen. Die Anzahl der Stiftungsneugründungen bleibt im Regierungsbezirk nach 13 im Jahr 2023 auf einem hohen und stabilen Niveau. Die – im mittelhessischen Regierungsbezirk ansässigen – Stiftungen verwalten insgesamt ein Vermögen von mehr als 2,6 Milliarden Euro.
Von den – im Jahr 2024 anerkannten – 18 Stiftungen haben neun ihren Sitz im Landkreis Gießen, vier im Landkreis Marburg-Biedenkopf, drei Stiftungen im Lahn-Dill-Kreis und je eine Stiftung im Vogelsbergkreis und im Landkreis Limburg-Weilburg. Diese Neugründungen sind aufgeteilt in 13 nicht gemeinnützige Familienstiftungen und fünf gemeinnützige Stiftungen. Der Trend zur Gründung einer Familienstiftung hält weiter an.
Bei den gemeinnützigen Stiftungen wurden Stiftungszwecke in den Bereichen Jugendhilfe, Natur- und Umweltschutz, Förderung des Sportes und des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens als auch der Kunst und Kultur verfolgt. Im abgelaufenen Jahr haben von den 400 Stiftungen im Gießener RP-Bezirk drei ihren Sitz in ein anderes Bundesland verlegt. Zwei Stiftungen wurden in Verbrauchsstiftungen umgewandelt.
Die Rahmenbedingungen haben sich 2024 leicht verbessert. In der aktuellen Phase höherer Zinsen können insbesondere jene Stiftungen einen Anstieg der Erträge verzeichnen, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Das hat nach Einschätzung der RP-Fachleute das Potenzial, die finanzielle Lage einiger Stiftungen spürbar zu verbessern.
Dennoch müssen weiterhin bestehende Herausforderungen beachtet werden. Vor allem die Inflation bleibt ein kritischer Faktor. Weiterhin ist es für viele Stiftungen durch die demografische und allgemeine gesellschaftliche Entwicklung eine Herausforderung, die erforderlichen Stiftungsorgane kontinuierlich zu besetzen und somit die laufenden Stiftungsaktivitäten sicherzustellen. Thematisiert wird in diesem Zusammenhang häufig die Bildung eines Teamvorstands.
Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen.
Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Mitgliedern, Wählern oder Aktionären handeln können. Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig. Sie dienen der Versorgung von Familienmitgliedern und können als Instrument gegen eine Aufsplitterung von Privat- und Betriebsvermögen genutzt werden.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht beim RP Gießen überwacht Stiftungen dahingehend, dass das zu erhaltende Vermögen nicht geschmälert wird und die Ausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen. Interessierte können sich zum Thema Stiftungen an Melanie Rhein unter der Telefonnummer 0641/303-2292 oder per E-Mail an das Funktionspostfach stiftungen@rpgi.hessen.de wenden.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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